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Gemeinde Gilgenberg am Weilhart STE... 1 Pädagogische Fachkraft oder pädagogische Assistenzkraft (m/w/x) Für die Stelle können sich auch pädagogische Assistenzkräfte bewerben, diese werden dann berücksichtigt, wenn sich keine pädagogische Fachkraft bewirbt. Aufgabenbereich: Betreuung der Kinder während der Integrationszeit am Vormittag Nachmittagsbetreuung der Kinder am Dienstag Dienstbeginn: ab 7. September 2026 Dauer: unbefristetes Dienstverhältnis Beschäftigungsausmaß: º Pädagogin: Teilzeit mit 19,50 Wochenstunden, 5 Tage/Woche º Assistenzkraft: Teilzeit mit 17,25 Wochenstunden, 5 Tage/Woche Entlohnung: Fachkraft bzw. Assistenzkraft für Nachmittagsbetreuung: Entlohnung gemäß Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 - KBP, Einstiegsgehalt bei Vollbeschäftigung € 3.431,20 (brutto). Assistenzkraft: Entlohnung gemäß Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 - GD 22, Einstiegsgehalt bei Vollbeschäftigung € 2.541,30 (brutto). Bei anrechenbaren Vordienstzeiten ist eine höhere Einstufung bzw. Entlohnung möglich. Fachliche Aufnahmevoraussetzungen: Es wird auf die §§ 4 und 6 des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetzes bzw. auf die Oö. Pädagogische Assistenzkräfte Verordnung 2023 verwiesen. Alle Details zu Ausbildungsvoraussetzungen und erforderlichen Anforderungen (Pädagoge, pädagogische Assistenzkraft) finden Sie in unserer detaillierten Ausschreibung auf unserer Homepage: https://www.gilgenberg.at/Stellenausschreibung_Paedagogische_Fachkraft_oder_paedagogische_Assistenzkraft Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: Österreichische Staatsbürgerschaft (diese Voraussetzung wird auch durch die Staatsangehörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehörigkeit Österreich aufgrund des Abkommens über den EWR/die EU dieselben Rechte für den Berufszwang zu gewähren hat wie Inländern, gemäß § 2 Zahl 2 bis 4 des Oö. Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz) Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (z.B. positiver Pflichtschulabschluss, B1-Niveau) Persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind Bei männlichen Bewerbern der abgeleistete Präsenz- bzw. Zivildienst Ein Lebensalter von mindestens 18 Jahren Volle Handlungsfähigkeit und ein einwandfreies Vorleben Führerschein der Gruppe B Besondere, unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen: Bereitschaft zur Teilnahme am Dienstausbildungsmodul 1 innerhalb von 6 Monaten ab Dienstbeginn Wir bieten: º Krisensicheren Job mit guten Zukunftsaussichten º Ein engagiertes Team º Umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten º Krankenfürsorge der Gemeindebediensteten (KFG) mit attraktiven Leistungsangeboten Auswahlverfahren: Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 11 Oö. GDG 2002 und wird aufgrund eines Vorstellungsgespräches im Zuge der Sitzung des Personalbeirates durchgeführt. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Vorstellungsgespräch werden nicht ersetzt. Schriftliche Bewerbungen sind mit den Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf mit Foto, Geburts- bzw. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde minderjähriger Kinder, Schulzeugnisse, Dienstzeugnisse bisherige Arbeitgeber bzw. über abgelegte Ausbildungen) bis spätestens Mittwoch, 8. Juli 2026, 12:00 Uhr beim Gemeindeamt Gilgenberg am Weilhart abzugeben oder per E-Mail an [email protected] zu übermitteln. Hinweis: Das Dienstverhältnis wird im ersten Monat auf Probe eingegangen. Während dieser Probezeit kann das Dienstverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Bürgermeister Huber Christian (Tel.: 0676/821240411) bzw. die Amtsleiterin Reiter Petra (Tel.: 07728/8012-11). Der Bürgermeister: Huber Christian Das Mindestentgelt für die Stelle als Pädagogische Fachkraft oder pädagogische Assistenzkraft (m/w/x) beträgt 2.541,30 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.