About this role
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes
Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die
Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener
Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die
Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung.
Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und
Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds.
Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.
Öffentliche Stellenausschreibung
Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Soziales, Senioren und
Inklusion schnellstmöglich die Personalstelle
Sachbearbeitung Fachstelle Hilfe zur Pflege (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit Köthen
(Anhalt).
Aufgabenschwerpunkte
- Bearbeitung und Entscheidung schwieriger und/oder komplexer Einzelfälle
- Abhilfeprüfung im Widerspruchsverfahren
- Anwendungsbetreuung LÄMMkom LISSA
- Fachspezifische Begleitung und Absicherung der Bedienung der Fachsoftware mit allen Modulen nach Vorgaben der Sozialagentur sowie der Fachbereichsleitung
- Benutzerverwaltung und Rechtevergabe
- Anpassung der Software auf die Erfordernisse im Fachdienst in
Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Informationstechnik und Digitalisierung und der Sozialagentur, Aktualisierung von Parametern, Implementierung von
Sicherheitsmechanismen in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich
Informationstechnik und Digitalisierung sowie dem SB
Informationssicherheit/Digitalisierung, Koordinierung der Nutzeranwendung
- Sicherstellen der ordnungsgemäßen Verknüpfung der Arbeitsbereiche zwischen den einzelnen Modulen im Hinblick auf das Kennzahlensystem lt. der noch zu er-arbeitenden Controlling-Konzeption des Fachbereiches
- Ansprechpartner der Beschäftigten beim Umgang mit der Software
- Vordruckverwaltung
- Plausibilitäten prüfen
- Statistikarbeiten durchführen, Fehlererkennung und -bereinigung, programmtechnische Sollstellungen veranlassen
- Bearbeitung/ Prüfung von Abschlussverfügungen
- Kostenerstattungsverfahren mit erhöhter Schwierigkeit
- Einzelfallbearbeitung Hilfe zur Pflege
- Beratung von Bürgern auf Leistungsansprüche einmaliger und laufender
Hilfen, insbesondere nach dem Dritten, Vierten und Siebten Kapitel SGB XII unter Berücksichtigung von Art, Form und Maß sowie Ansprüchen gegenüber Dritten
(anderer Leistungsträger, Angehörige) nach den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen
- Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), insbesondere in Form von Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von
Einrichtungen nach dem Siebten Kapitel, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Dritten Kapitel und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Vierten Kapitel SGB XII (Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Feststellung der
Art und Höhe der Leistungen, Bescheiderstellung und Zahlbarmachung)
- Herstellen der Nachrangigkeit durch Verfolgung von Ansprüchen gegenüber
Dritten
- Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern
Anforderungsprofil
- abgeschlossenes grundständiges Studium Öffentliche Verwaltung,
Verwaltungsökonomie
oder:
- abgeschlossenes grundständiges Studium mit dem Schwerpunkt Recht
oder:
- abgeschlossenes grundständiges Studium Soziale Sicherung &
Sozialverwaltungswirtschaft, Soziale Sicherung, Inklusion, Verwaltung
oder:
- Verwaltungsfachangestellte/-r bzw. Abschluss des Beschäftigtenlehrganges B
I und Abschluss des Beschäftigtenlehrganges B II (Verwaltungsfachwirt/-in)
oder:
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r mit Bereitschaft zur Absolvierung eines Beschäftigtenlehrgangs II
alternativ:
- abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre fundierte Berufserfahrung in einer für das Aufgabengebiet relevanten Tätigkeit
- Führerschein der Klasse B
wünschenswert:
- anwendungsbereite Kenntnisse der Sozialgesetzbücher
- Befähigung zum eigenständigen Arbeiten und zur Teamarbeit
- Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Sicherer Umgang mit moderner Informationstechnik
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Entgeltgruppe richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD/VKA-Tarifbereich Ost). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E
9b TVöD-V.
Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen die Fachbereichsleiterin,
Frau Petzhold, unter der Telefonnummer 03496/511 2010 gern zur Verfügung.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von
Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.
Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf,
Tätigkeitsnachweise, Ausbildungs- und Prüfungszeugnisse, ggf. Beurteilungen) bis zum 30.11.2026 über unser Bewerberportal ein. Dieses finden Sie unter:
https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.htmloder senden Sie uns
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an [email protected]. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Wenn Sie Ihren Berufs- oder Studienabschluss im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte: Für bestimmte Stellen (z. B. im Gesundheits- oder
Schulbereich) ist eine offizielle Anerkennung Ihres Abschlusses durch die zuständige deutsche Behörde (z. B. Bezirksregierung, Ministerium, Kammer) gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Fällen müssen Sie die Anerkennung mit
Ihrer Bewerbung nachweisen.
Für alle anderen Stellen prüfen wir im Auswahlverfahren, ob Ihr ausländischer
Abschluss den Anforderungen der ausgeschriebenen Tätigkeit entspricht. Eine formelle Anerkennung durch eine deutsche Behörde ist dann nicht zwingend erforderlich, kann aber hilfreich sein.
Sofern Sie eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX geltend machen möchten, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.
Hinweis
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.
Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.
G r a b n e r
Landrat