About this role
Beim Kreis Steinburg ist im Amt für Jugend, Familie und Sport in der Abteilung „Jugendhilferecht“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als Amtsvormund*in/Amtspfleger*in (bis zur EG S12 TVöD-SuE) zu besetzen. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar, sofern eine Vollbesetzung erreicht wird und die Möglichkeit des Desk Sharing genutzt wird und die Bereitschaft besteht, auch nachmittags zu arbeiten. Wir über uns: Die Abteilung „Jugendhilferecht“ des Amtes für Jugend, Familie und Sport ist in das Sachgebiet „Beistandschaft/Unterhaltsvorschusskasse“ und die Teams „Amtsvormundschaft/-pflegschaft sowie Betreuungsstelle“ und die „Koordinierungsstelle Vormundschaften“ aufgeteilt. Ihre Aufgaben: - eigenverantwortliche Führung von Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften für Minderjährige in Ausübung der durch das Jugendamt übertragenen Obliegenheiten gemäß § 55 Abs. 2 SGB VIII - gesetzliche Vertretung in Personensorgeangelegenheiten sowie Vermögenssorge - Sicherung der Existenz und der Erziehung des Mündels (z. B. Unterbringung, Schule, Beruf, erforderliche Hilfen, therapeutische Maßnahmen) sowie die Wahrnehmung der Interessen im Bereich des privaten und öffentlichen Rechts - Kontakte mit Eltern/Herkunftsfamilien, Einrichtungen, Pflegefamilien und/oder Dienststellen des Jugendamtes und anderen Institutionen - rechtliche Vertretung des Mündels in Kindschafts- und Familienangelegenheiten sowie Wahrung seiner diesbezüglichen Interessen und Zusammenarbeit mit Gerichten (beispielsweise schriftliche Stellungnahmen, persönliche Teilnahme an Verhandlungen) - regelmäßiger persönlicher Umgang mit Mündeln/Pfleglingen Ihr Profil: Voraussetzung für die Stelle ist - ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Diplom/Bachelor) der Fachrichtung Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder eine vergleichbare Qualifikation mit einschlägiger Berufserfahrung - eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft den privaten PKW auch für dienstliche Zwecke zu nutzen Für die Bewerbung von Vorteil sind - mehrjährige Berufserfahrung als Amtsvormund/Ergänzungspfleger oder im Bereich des Kinder- u. Jugendhilferechts, Zivilrechts und Familienrechts - sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen - Kenntnisse im BGB und SGBVIII, Kenntnisse in den Möglichkeiten erzieherischer u. therapeutischer Hilfen sowie Grundkenntnisse in der Entwicklung u. Erziehung von Kindern sowie den möglichen entwicklungshemmenden u. störenden Faktoren - Verhandlungskompetenz sowie eine transparente, einfühlsame u. wertschätzende Handlungsweise - souveräner Umgang mit anspruchsvollen Situationen, Kooperations-, Lern- u. Veränderungskompetenz - selbstständige Arbeitsweise und sicheres Urteilsvermögen - Selbstreflektion und eigenverantwortliches Treffen von Entscheidungen, Teamfähigkeit Unser Angebot: - gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, inkl. der Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit (Homeoffice) - betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass) - Zuschuss zur Förderung klimafreundlicher Mobilität (Kauf/Leasing von Fahrrädern/E-Bikes, ÖPNV-Ticket) Ihre Bewerbung: Ihre Bewerbung mit folgenden Dokumenten: - Anschreiben, Lebenslauf, aktuelle Zeugnisse/Beurteilungen - Nachweise der geforderten Qualifikation und über die Anerkennung in Deutschland bei im Ausland erworbenen Abschlüssen - für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren ein entsprechender Hinweis (im Lebenslauf oder im Anschreiben) richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail, zusammengefasst in einem PDF-Dokument, bis zum 01.11.2026 unter Angabe der Referenznummer 1672 an: Kreis Steinburg Der Landrat Personalamt Viktoriastr. 16-18 25524 Itzehoe [email protected] (https://mailto: [email protected] ) Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 47. Kalenderwoche 2026 statt. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Befähigung, Eignung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.