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Wissenschaftliche Hilfskraft (w/m/d) (Jurist/in) @ Georg-August-Universität Zentr. Universitätsverwaltung

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Am Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie der Juristischen Fakultät der Georg- August-Universität Göttingen ist zum 01.04.2027 die Stelle einer wissenschaftlichen Hilfskraft (w/m/d) mit 45 Stunden/Monat zu besetzen und zunächst auf eine Dauer von 12 Monaten angelegt. Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Einstellungsvoraussetzungen: 1. juristisches Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg, Interesse an der Rechts- und Sozialphilosophie und Eignung für die Mitarbeit bei laufenden rechtsphilosophischen Projekten. Tätigkeitsprofil: Die Aufgabenbereiche umfassen die Mitarbeit in Forschung und Lehre auf den Gebieten der Professur und insbesondere Interesse an den Forschungsinteressen des Lehrstuhls. Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 31.12.2026 an Georg-August-Universität Göttingen Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie Prof. Dr. Dr. Dietmar von der Pfordten Platz der Göttinger Sieben 6 37073 Göttingen oder in elektronischer Form als ein PDF-Dokument an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected] . Reichen Sie bitte die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Abschluss des Verfahrens an Sie zurückgesandt bzw. im Falle einer elektronischen Bewerbung gelöscht. Reise- und Bewerbungskosten können nicht erstattet oder übernommen werden. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie unter: https://www.uni-goettingen.de/hinweisdsgvo

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