About this role
TUM Klinikum / Rechts der Isar Studienkoordinator (m/w/d) - Nephrologie Voll- und Teilzeit | befristet (12 Monate) | Studienzentrale Nephrologie Ihre Aufgaben: - Administration aller anfallender Tätigkeiten eines Studiensekretariats - Kommunikation mit Studienärztinnen / Studienärzten innerhalb der Abteilung sowie mit Probandinnen / Probanden und Patientinnen / Patienten - Organisation und Durchführung von klinischen Studien - Apparative Untersuchungen (EKG, Blutdruck, Gewicht, Körpergröße, Temperatur, etc.) und Blutabnahmen - Vorbereitung und Überwachung von Infusionen - Verarbeitung von Bioproben (Urin und Blutproben Pipettieren, Verarbeitung, Einfrieren oder versandt) Ihr Profil: - Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als MFA (m/w/d), Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation bringen Sie bereits mit - GCP-Zertifikat & Study Nurse -Kurs (KKS- Zertifizierung) begonnen bzw. abgeschlossen, Erfahrungen im Fachbereich Nephrologie - Vorerfahrungen in klinischen Studien sind erforderlich - Gute Kenntnisse in MS Office und SAP - Verständnis der medizinischen Terminologie - Gute Deutschkenntnisse (min. B2), Englisch Grundkenntnisse Wir bieten Ihnen: - EGYM-Wellpass, Corporate Benefits, sowie Rabatte (z.B. Käfer), Mensa, Sport- und Kulturangebote - Arbeiten im Herzen Münchens am Max-Weber-Platz mit sehr guter Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel wie U-Bahn, S-Bahn oder Tram - Betriebliche Altersvorsorge über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) - Selbstverwirklichung durch eine abwechslungsreiche und fachlich anspruchsvolle Tätigkeit mit interdisziplinärer Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen des TUM Klinikums Rechts der Isar Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Kontakt: Frau Tomm | 089 / 4140 –2231 | Nephrologie Sekretariat TUM Klinikum Rechts der Isar Ismaninger Straße 22 81675 München Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungskosten können leider nicht erstattet werden. Ergänzende Informationen: Nur schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen