About this role
Das Polizeipräsidium Mannheim, L6, 1, 68161 Mannheim sucht **01.11.2026** eine Pförtnerin/ einen Pförtner (m/w/d).
Arbeitsort: L 6,1, 68161 Mannheim
Aufgabenbereich:
- Pfortendienst - Vertretung im Dienstgebäude Römerstr. 168, 69126 Heidelberg
Erwünscht sind:
- Serviceorientiertes Arbeitsverständnis - Team- und Kommunikationsfähigkeit - Grundkenntnisse in den MS-Office Anwendungen - Führerschein vor Vorteil
Arbeitszeit: Die Arbeitszeit beträgt **39,50 Wochenstunden** bei gleitender Arbeitszeit. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Dies setzt jedoch voraus, dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber zur gleichmäßig verteilten Dienstleistung zur Verfügung stehen.
Arbeitsverhältnis: Die Beschäftigung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Tätigkeiten entsprechen der Entgeltgruppe 3. Die Gehaltstabelle für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beim Land Baden-Württemberg finden Sie [hier](https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/4_Tabellenentgelt+ab+01.02.2025.pdf/f281ae2c-8417-b393-a852-6130329fc528?t=1714999433536).
Die Stelle ist unbefristet.
Gewünschte Bewerbungsarten:
Bitte bewerben Sie sich bis zum **23.07.2026** unter der Kennziffer **T-19-2026** über unser Online-Bewerbungsportal. Dieses finden Sie unter:
[https://bewerberportal.landbw.de/polizei\_ext\_dyn/bestimmungen.php?PP=PP\_MA](https://bewerberportal.landbw.de/polizei_ext_dyn/bestimmungen.php?PP=PP_MA)
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Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Das Polizeipräsidium Mannheim fördert die Gleichstellung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb Bewerbungen aller Fachkräfte, unabhängig von Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen wir durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Es steht ihnen frei, im Rahmen ihrer Bewerbung auf eine eventuelle Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll.