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Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Musikschule der Stadtgemeinde Murau (m/w/d) @ Stadtgemeinde Murau

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An der Musikschule der Stadtgemeinde Murau für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung: 1 Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Musikschule der Stadtgemeinde Murau (m/w/d) Unterrichtsfächer: Vertretung Violoncello / 2 Wochenstunden /Kontrabasskenntnisse erwünscht Dienstantritt: 14. September 2026 Beschäftigungszeitraum: Befristet für das Schuljahr 2026/2027 Tätigkeitsbereich: gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern (Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht in flexiblen Formen), selbständige Schülerakquisition, Aufbau und Leitung von Ensembles, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss gerechnet werden. Qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug (Kinder- und Jugendfürsorge), Meldezettel etc. bei der ausschreibenden Gemeinde termingerecht einzureichen. Weitere Informationen: Musikschule der Stadt Murau Raffaltplatz 2 8850 Murau Tel.: 0 35 32 / 35 30 Mobil: 0 664 / 10 52 133 E-Mail: [email protected] Homepage: https://www.ms-murau.at Bewerbungen unter: Stadtgemeinde Murau Raffaltplatz 10 8850 Murau Tel.: 0 35 32 / 22 28 E-Mail: [email protected] Homepage: https://www.murau.gv.at Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014-Stmk. MLG). Stammfassung: LGBl. Nr. 93/2014 i.d.g.F. und Änderung: LGBl. Nr. 97/2014. Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 3.519,20 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% - 26 Wstd. Für Bedienstete gemäß § 5 Abs. 2 des Stmk. MLG 2014 (Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung bzw. IGP-Abschluss) beträgt das Mindestgehalt monatlich € 2.815,30 brutto. Das Mindestentgelt für die Stelle als Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Musikschule der Stadtgemeinde Murau (m/w/d) beträgt 2.815,30 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.

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