About this role
Die Gemeinde Unken schreibt hiermit die Stelle eines 1 Objekt- und Gebäudebetreuers (m/w/d) für die gemeindeeigenen Gebäude zur Besetzung aus. Dienstbeginn: nach Vereinbarung, ehestmöglich Beschäftigungsausmaß: Die Anstellung für die Hausmeistertätigkeit umfasst 20 Wochenstunden Eine Vollzeitanstellung (40 Wochenstunden) ist bei der Übernahme von zusätzlichen Aufgaben möglich. Mögliche weitere Einsatzgebiete wären: * Unterstützung Bauhof * Winterdienstarbeiten * Recyclinghofdienste * Aushilfe Schülertransport * Badeaufsicht Bad Unken Die Anstellung erfolgt nach einer 3-monatigen Probezeit. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2001, LGBl. 17/2002 in der gültigen Fassung. Aufgaben: * Betreuung und laufende Kontrolle der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen * Durchführung kleinerer Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten * Koordination und Unterstützung externer Fachfirmen bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten * Sicherstellung der Betriebssicherheit in den zu betreuenden Objekten * Übernahme weiterer Tätigkeiten entsprechend dem vereinbarten Beschäftigungsausmaß Anforderungsprofil: * Abgeschlossene handwerkliche oder technische Ausbildung * Führerschein der Klasse B, weitere Klassen von Vorteil * Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (auch Wochenend- und Winterdienste) * Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und selbstständige Arbeitsweise * Körperliche Belastbarkeit und handwerkliches Geschick * Freundliches und bürgernahes Auftreten Schriftliche Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes sowie von Schul- und Arbeitszeugnissen bis spätestens 10. Juli 2026 an das Gemeindeamt Unken per E-Mail: [email protected] oder per Post zu übermitteln. Für nähere Informationen steht Ihnen Amtsleiter Andreas Stockklauser, Telefon: +43 6589 4202-14 bzw Mail: [email protected] gerne zur Verfügung. Gemeinde Unken, Niederland 147, 5091 Unken, Telefon +43 6589 4202, [email protected], https://www.gemeinde-unken.at/ Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.