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Gemeindeamt Sipbachzell 4621 Sipbachzell, Hauptstraße 29 Pol. Bezirk Wels-Land Von der Gemeinde Sipbachzell wird folgende Stelle ab sofort ausgeschrieben: Gruppenführende pädagogische Fachkraft für den Kindergarten Teilzeitbeschäftigt (35 - 38,5 Wochenstunden) 1 Gruppenführende pädagogische Fachkraft für den Kindergarten Voraussetzungen: Die Bewerbe(innen) müssen die in §4 Abs. 1 2.2 Oö. Kinderbetreuungs-Dienstgesetz 2014 angeführten Aufnahmebedingungen erfüllen bzw. gelten die Ausnahmen von den fachlichen Anstellungserfordernissen gem. S 6 Z. 2 Oö. Kinderbetreuungs-Dienstgesetz 2014. Entlohnung: Als pädagogische Fachkraft des Gehaltsschemas KBP Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zur Gemeinde Sipbachzell. Das Dienstverhältnis wird für die Dauer eines Monats auf Probe eingegangen. Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: * österreichische Staatsbürgerschaft; diese Voraussetzung wird auch durch die Staatsangehörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehörigen Osterreich aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR bzw. EU) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie lnländern/lnländerinnen. * die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. * ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. * männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst- bzw. den Zivildienst abgeleistet haben. * volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben. Auswahlverfahren: Das Auswahl- bzw. Objektivierungsverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 20Q2. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, Vorstellungs- bzw. Kontaktgespräche zu führen. Bewerbungsbögen sind am Gemeindeamt Sipbachzell sowie unter https://www.sipbachzell.at/ erhältlich und sind bis spätestens 30.6.2026 am Gemeindeamt abzugeben. Den Bewerbungsbögen sind anzuschließen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis über die fachliche Eignung, sonstige persönliche Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden der Kinder) und eventuell vorhandene Dienstzeugnisse. Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.