About this role
Die Gemeinde Oftersheim (12.200 Einwohner) im Rhein-Neckar-Kreis suchtfür die kommunale Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte zweipädagogische Fachkräfte (m/w/d) für den Krippenbereich. DieVollzeitstellen sind jeweils zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächstfür zwei Jahre befristet zu besetzen und eignen sich fürBerufsanfängerinnen, Wiedereinsteigerinnen sowie erfahreneFachkräfte (m/w/d). Die Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte ist einefünfgruppige Kita mit zwei Krippengruppen und dreiKindergartengruppen. Es werden Kinder im Alter von einem Jahr bis zumSchuleintritt von 07:00 bis 17:00 Uhr oder von 07:30 bis 14:30 Uhrbetreut.
Wir bieten
Ein attraktives, vielfältiges Arbeitsumfeldsowie ein offenes und engagiertes Team, Fortbildungsmöglichkeiten,Fahrradleasing, Rabatte und Preisnachlässe von Unternehmen, die mitder Plattform „corporate benefits“ kooperieren, deren offiziellerPartner die Gemeinde Oftersheim ist, ein der Tätigkeit entsprechendesEntgelt nach TVöD SuE unter Berücksichtigung einschlägigerBerufserfahrung sowie die üblichen Sozialleistungen im öffentlichenDienst.
Wir erwarten: Staatliche Anerkennung als Erzieherin, Kinderpflegerin oder weitere Berufsabschlüsse gemäß § 7 KiTaG BW,Engagement und Kreativität, Bereitschaft zur kooperativen undfamilienbezogenen Zusammenarbeit mit den Eltern,Reflexionsbereitschaft und Teamfähigkeit, selbstständige undeigenverantwortliche Arbeitsweise sowie Mitarbeit bei derkonzeptionellen Weiterentwicklung unserer Tageseinrichtung.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben,tabellarischer Lebenslauf, ggf. Zusatzqualifikationen,Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber etc.) richten Sie bitte bis zum30.11.2026 schriftlich an: Bürgermeisteramt Oftersheim PersonalamtMannheimer Straße 49 68723 Oftersheim oder per E-Mail an: [email protected] . Für Fragen stehen Ihnen dieKindergartenleitung, Frau Brunke, Telefon: 06202 9507275, sowie FrauBrix und Herr Lorenz vom Personalamt, Telefon: 06202 597-117 und -118,zur Verfügung. Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgtnur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankiertenRückumschlags. Andernfalls werden sie nach Abschluss desBewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet. Gleiches gilt für die Löschung von elektronischen Bewerbungen. AufBewerbungseingangsbestätigungen wird verzichtet.