About this role
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in der RechtswissenschaftlichenFakultät zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*nWissenschaftlichen Mitarbeiterin (w/m/d) am Lehrstuhl für BürgerlichesRecht, Arbeitsrecht und RechtsvergleichungTeilzeit (19,92 Wochenstunden 50 %)befristet (1 Jahr)in der Entgeltgruppe E 13 TV-LAls einzige staatliche Fernuniversität im deutschen Sprachraum sind wir seitmehr als 50 Jahren erfahren im lebensbegleitenden und lebenslangen Lernen.
Dabei eröffnen wir unseren Studierenden flexible Studienmöglichkeiten auf Basiseines Blended-Learning-Studienmodells. An unseren fünf Fakultäten entwickelnwir mit fachbezogener und fachübergreifender Forschung zukunftsweisendeLösungen. Ihre Aufgaben:- Sie wirken bei der Erstellung und Überarbeitung von Fernstudienmaterial undEinsendeaufgaben mit.- Sie beteiligen sich bei der Durchführung von Fernstudienkursen undPräsenzveranstaltungen (Seminare/Praktika).- Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten werden von Ihnen unterstützendbetreut.- Sie helfen bei der Bearbeitung von Verwaltungsaufgaben des Lehrstuhls mit.- Sie wirken bei Forschungsvorhaben des Lehrstuhls mit.Ihr Profil:- Sie haben mindestens die erste Juristische Prüfung mit der Note„befriedigend“ oder besser abgeschlossen.- Sie haben Interesse am Arbeitsrecht.- Ihr Arbeitsort ist die FernUniversität in Hagen.
Unser Angebot
- Stelle zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung mit Möglichkeit zurPromotion- Eine zukunftsorientierte Arbeitsumgebung sowie eine gute technischeInfrastrukturAuskunft erteilt: Frau Univ.-Prof.
- Dr. Kerstin TillmannsTel.: 02331 987-2090E-Mail: [email protected] Haben wir Ihr Interesse geweckt?
- Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung biszum03.12.2026 über unser Bewerbungsportal.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik: Die FernUniversität in Hagen fördert die Geschlechtergleichstellung undChancengerechtigkeit. Entsprechend richtet sich die Ausschreibung ausdrücklichan alle Geschlechter (w/m/d). Bewerbungen von Frauen werden gemäßLandesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt. Davon unberührt bleibendie Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellterPersonen, die bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.FernUniversität in HagenDezernat 3 - PersonalentwicklungUniversitätsstraße 4758097 HagenHomeoffice: Umfang: Nach Vereinbarung