About this role
Was Dich erwartet
Aufgaben
Ziel der Ausbildung ist es, die Fähigkeit zu entwickeln, eigenverantwortlich und zielorientiert bei Kindern Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse zu gestalten. In den schulischen Ganztagesbetreuungen werden die an der Fachschule erworbenen Kenntnisse in die Praxis umgesetzt. Gemeinsam mit den Kindern, Eltern und Ausbildern/Ausbilderinnen wird eine Kinderbetreuung und –erziehung nach pädagogisch sinnvollen Gesichtspunkten geplant, organisiert und durchgeführt.
Dauer und Ablauf
3 Jahre beginnend im September
Die Ausbildung läuft dual ab. Du verbringst in der Regel drei Tage in der Woche in der Einrichtung und zwei Tage in der Schule.
Vergütung
- 1. Jahr: 1490,69 € brutto pro Monat
- 2. Jahr: 1552,07 € brutto pro Monat
- 3. Jahr: 1653,38 € brutto pro Monat
Was Du mitbringst
Voraussetzungen
- Mittlerer Bildungsabschluss oder gleichwertiger Abschluss
- ein mindestens einjähriges Vorpraktikum in einer Einrichtung oder Dienst des Sozial- und Gesundheitswesens oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD), jeweils unter pädagogischer Anleitung
- Zusage einer Einrichtung für einen Praxisplatz und die zur Ausbildung notwendige Anleitung durch eine Fachkraft
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung für eine Tätigkeit in der Jugend- und Heimerziehung
- Deutsche Sprachkenntnisse - mindestens B2 Niveau. Das Vorpraktikum verkürzt sich auf sechs Wochen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Abitur oder Fachhochschulreife
- eine mind. 2-jährige abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger (m/w/d)
- eine mind. 3-jährige Betreuung von eigenen Kindern im Haushalt
- eine mind. 2-jährige Tätigkeit als anerkannte Tagesmutter
- ein einjähriges Berufskolleg für Praktikant*innen oder Berufskolleg Fachrichtung Soziales
Hier ist im Einzelfall eine Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) notwendig. Die Zustimmung wird durch die Fachschule eingeholt.
Bewerbungsverfahren
Du bewirbst dich an einer Fachschule für Sozialpädagogik um einen Schulplatz. Bei Vorliegen einer der oben genannten Voraussetzungen bekommst Du eine (vorläufige) Schulplatzzusage. Zusätzlich bewirbst Du dich bitte bei der Stadt Waiblingen online um einen Praxisplatz. Bitte füge Deiner Bewerbung die (vorläufige) Schulplatzzusage bei oder reiche diese nach Erhalt nach. Bei positivem Ausgang des Bewerbungsverfahrens bekommst Du einen Ausbildungsvertrag von der Stadt Waiblingen, wovon Du eine Ausfertigung an die Fachschule senden. Danach erteilt Dir die Fachschule die endgültige Schulplatzzusage. Voraussetzung ist, dass zwischen der Fachschule und der Stadt Waiblingen eine Kooperationsvereinbarung besteht. Dies kannst Du bei der Fachschule oder bei den u.g. Ansprechpartnern der Stadt Waiblingen erfragen.