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Professor/in (m/w/d) in Besoldungsgruppe W2 für "Besitz- und Verkehrsteuern" Az.: HVF_26_6a @ Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

Ludwigsburg, Württemberg, Baden-Württemberg, 71634, DEOnsiteFull-time
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About this role

An der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ist ab sofort folgende Stelle zu besetzen:

Professor*in (m/w/d) in Besoldungsgruppe W2 für „Besitz- und Verkehrsteuern" in der Fakultät II (Steuer- und Wirtschaftsrecht), Az.: HVF_26_6a

Hochschule und Studiengang

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) ist die größte Ausbildungsstätte für Beamt*innen des gehobenen Dienstes in

Baden-Württemberg – mit insgesamt rund 2.900 Studierenden in mehreren

Bachelor-, Master- und Kontaktstudiengängen.

Einen großen Teil der Studierendenschaft stellt die Fakultät II (Steuer- und

Wirtschaftsrecht) mit rund 1.200 Studierenden im Bachelorstudiengang „Gehobener

Dienst der Steuerverwaltung“. Der Bachelorstudiengang Steuerverwaltung erstreckt sich über drei Jahre und verbindet ein wissenschaftliches

Hochschulstudium mit der berufspraktischen Ausbildung im Finanzamt.

Neben (steuer-)rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern werden auch methodische und soziale Kompetenzen vermittelt. Studienziele sind das erfolgreiche Ablegen der Laufbahnprüfung und die Verleihung des Hochschulgrades

Bachelor of Laws (LL.B.).

Aufgaben an der Hochschule

Die Professur soll unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunkts des bisherigen Stelleninhabers nachbesetzt werden. Daher konzentrieren sich die mit der Professur verbundenen Aufgaben in Lehre und angewandter Forschung auf die

Rechtsgebiete Besitz- und Verkehrsteuern.

Neben der Lehrtätigkeit im Grund- und Hauptstudium des Bachelorstudiengangs

Steuerverwaltung wird auch eine engagierte Mitwirkung bei der Betreuung von

Bachelorarbeiten und im Wahlfachbereich, in der anwendungsbezogenen Forschung, idealerweise im Bereich der oben genannten Rechtsgebiete, sowie bei der akademischen Selbstverwaltung erwartet. Ein Einsatz in weiteren Studiengängen der HVF ist ebenfalls möglich.

Die Lehre erfolgt weit überwiegend in Präsenz, ergänzend in Onlineformaten.

Eine Notwendigkeit stellen auch die Bereitschaft zum innovativen Ausbau des

Lehrangebots sowie zur Weiterbildung dar. Ebenso sind Ausbau und Pflege der laufenden Kontakte mit fachlich einschlägigen Praxis- und Ausbildungsstellen erwünscht, um die enge Verzahnung von Lehre und Praxis zu gewährleisten.

Profil

Einstellungsvoraussetzungen sind nach § 47 Landeshochschulgesetz

Baden-Württemberg sowie § 10 Abs. 2 und 3 Steuerbeamtenausbildungs- und

-prüfungsordnung neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  • pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder

Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in

Hochschuldidaktik nachzuweisen ist

  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher

Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen

  • fachliche Eignung für die Tätigkeit einer/eines Lehrenden an einer

Bildungseinrichtung für Steuerbeamt*innen

Angebot an den/die künftige*n Professor*in

Die HVF bietet ein vielfältiges Tätigkeitsfeld. Die Lehre erfolgt überwiegend in kleineren Gruppen, die sich durch direkte Interaktion und engen Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden auszeichnen. Eine flexible Stundenplanung fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch in der Forschung (im

Institut für Angewandte Wissenschaften IAF) und im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung LUCCA bestehen diverse Einsatzmöglichkeiten.

Professor*innen erhalten eine Grundbesoldung in der Bes.Gr. W2

Baden-Württemberg im Rahmen einer Beamtenstellung auf Lebenszeit. Hinzu können bei guter Leistung zusätzliche Bezüge auf Basis der Leistungsbezügeverordnung treten.

Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt können Professor*innen zu

Beamten auf Probe ernannt werden. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Bei

Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt anschließend die Übernahme in das

Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Sofern die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vorliegen (z. B. bei

Erreichen der Altersgrenze mit Vollendung des 47. Lebensjahrs) kann ein

Beschäftigungsverhältnis in Betracht kommen.

Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils der Professorinnen an und sieht daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Bitte übermitteln Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung ausschließlich online über dasBewerbungsportalbis 31.12.2026 an die Hochschule für öffentliche

Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.

Sollten Sie Fragen in fachlicher Hinsicht oder auch solche zum

Verfahrensablauf oder zu einzelnen Berufungsvoraussetzungen haben, kontaktieren

Sie gern Herrn Prof. Dr. Thilo Haug, Vorsitzender der Berufungskommission und

Prodekan der Fakultät II.

Telefon: 07141/140-5116; E-Mail: [email protected]

Ebenso können Sie auch den Studiendekan der Fakultät, Herrn Prof. Dr. Hartwig

Maier, ansprechen. E-Mail:[email protected]

Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen

Person nach Artikel 13 DSGVO können Sie unserer Website unter „Datenschutz“ entnehmen.

Skills

Professor/in - Hochschulen

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