About this role
STELLENAUSSCHREIBUNG
Du hast mindestens die Mittlere Reife und suchst nach einem krisensicheren
Job? Du möchtest eine Ausbildung machen, nach der du viele verschiedene
Aufgaben übernehmen kannst?
Dann bewirb dich jetzt!
Das Polizeipräsidium Trier bietet zum 01.08.2027 einen
Ausbildungsplatz für den Beruf
des Fachinformatikers (m/w/d)
(Fachrichtung Systemintegration) an.
Das wirst du während deiner Ausbildung lernen:
- Planung, Einrichtung, Wartung und Administration von Systemen und
Rechnernetzen,
- Modifikation von Hard- und Software sowie
- Fehleranalyse und Störungsbeseitigung im Bereich der Computer- und
Sicherheitssysteme.
Die Ausbildung zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration dauert drei Jahre. Die praktischen Kenntnisse werden beim Polizeipräsidium Trier und in einer Gastausbildung erworben. Der theoretische Unterricht findet an der
Berufsbildenden Schule für Gewerbe und Technik in Trier statt.
Nähere Informationen zu dem umfangreichen Berufsbild des Fachinformatikers
(m/w/d) können bei der Agentur für Arbeit unterBERUFENET abgerufen werden.
Das solltest du mitbringen
- mindestens einen guten mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife / qualifizierter Sekundarabschluss I oder vergleichbarer Schulabschluss),
- Kenntnisse in MS-Office,
- gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen,
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein,
- Engagement und Motivation,
- technisches Verständnis und Geschick,
- gutes räumliches Vorstellungsvermögen,
- Affinität zu Computern und zu anderen Bereichen der digitalen Welt,
- Teamfähigkeit und Kontaktfähigkeit.
Das bieten wir als Arbeitgeber
- eine qualifizierte Ausbildung in den oben genannten Bereichen,
- Ausbildungsvergütung (brutto) von 1.356,82 € bis 1.490,61 € ab dem dritten
Ausbildungsjahr,
- 30 Urlaubstage,
- ggf. vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 €,
- Jahressonderzahlung,
- flexible Arbeitszeiten im Rahmen der bestehenden Arbeitszeitvereinbarung,
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten
Team.
Die oben genannte Ausbildungsvergütung dient der Orientierung und unterliegt tarifrechtlichen Änderungen.
Die Berufsausbildung kann auch in Teilzeit durchgeführt werden, wodurch sich
Änderungen in der Ausbildungsvergütung und der Ausbildungszeit ergeben. Bei
Interesse stehen wir als Ansprechpartner gerne bereit.
Wir können zu diesem Zeitpunkt keine Übernahme nach Abschluss der Ausbildung garantieren. Eine Perspektive für eine Übernahme ist nach jetzigem Stand jedoch gegeben.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen
Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich
Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der bestehenden
Arbeitszeitvereinbarung. Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und ermöglichen die gezielte fachliche Aus- und Weiterbildung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der
Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sehen wir mit besonderem Interesse entgegen.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn man die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für
Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir zusammen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚
Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen
Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum
Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer
Organisationen‘ sind zu Informationszwecken auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloadsunter dem Reiter ‚Für die
Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie
Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘ zu finden.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendungder ausgefüllten und unterzeichneten
Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG); eineAblichtung des
Personalausweises oder Reisepassesist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmt man– vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen
- einer Überprüfung der eigenen Person anhand eines Datenabgleichs mit den
Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des
Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ist auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloadsunter dem Reiter ‚Für die
Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/
Tarifbeschäftigter‘ zu finden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.“
Bewerbungen werden bis zum 25.11.2026 schriftlich erbeten an das
Polizeipräsidium Trier
Referat PV 3 (Personal)
Salvianstraße 9
54290 Trier.
oder elektronisch (eine zusammenhängende PDF-Datei, maximal 5 MB) an
Aus Kostengründen bitten wir darum, keine Bewerbungsmappen und nur
Zeugniskopien einzureichen, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Eine den datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechende Vernichtung der Unterlagen im Anschluss an das Auswahlverfahren wird zugesichert.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt der Polizei
Rheinland-Pfalz unterDatenschutz . Polizei Rheinland-Pfalz (rlp.de).