About this role
Im Bereich Stadtgrün und Friedhöfe ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle alsFriedhofsgärtner / Friedhofsgärtnerin (m/w/d)Entgeltgruppe 5 TVöD, Vollzeit, BetriebsrenteIn Abhängigkeit der einschlägigen Berufserfahrung liegt die Entgeltspanne derzeit zwischen ca. 3.150 € und 3.800 €.Zu Ihren Stellenaufgaben gehören selbständige Arbeiten und Teamarbeit insbesondere in der gärtnerischen Pflege und Unterhaltung der städtischen Friedhofsanlagen unter Gewährleistung eines sicheren und störungsfreien Friedhofsbetriebs.
- Voraussetzungen für die Übertragung der Stelle sind - eine entsprechend abgeschlossene Berufsausbildung, idealerweise aus der Fachrichtung Friedhofswesen, Zierpflanzenbau oder Gala-Bau- Praktische Erfahrung und sicherer Umgang mit gärtnerischen Maschinen und Geräten- volle körperliche Belastbarkeit- Kommunikationsfähigkeit mit Deutschkenntnissen (mind. C1-Niveau)- der Besitz der Führerscheinklasse B- die Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (insbesondere Winterdienstarbeiten)Wir bieten:- einen sicheren und abwechslungsreichen Arbeitsplatz- eine Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung und vermögenswirksame Leistungen- eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung (Betriebsrente)- bezahlte Freistellung an Heilig Abend und Silvester- einen Zuschuss zum Deutschlandticket als Jobticket- Fahrradleasing- ein umfangreiches Mitarbeiter-Benefits Programm, wie z. B. betriebliche Altersvorsorge, Gesundheitsmanagement und BetriebsausflugBewerbungen können bis spätestens 29.11.2026 eingereicht werden an: Stadt Memmingen, Personalamt, Marktplatz 1, 87700 Memmingen oder im pdf-Formatper Email an [email protected] per Datentransfer über datentransfer.memmingen.de/submit/personalamt Für Fragen zur Beschäftigung wenden Sie sich bitte an Herrn Wiest (Tel. 08331/850-1301).
Fachliche Informationen erhalten Sie bei Herrn Koch (Tel. 08331/850-2850).Die Stadt Memmingen hat sich verpflichtet, bei Stellenbesetzungen die Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz in besonderem Maße zu erfüllen.