About this role
Die Gemeinde Wenzenbach bietet zum 01. September 2027 einen Ausbildungsplatz für eine
Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) - Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung - an.
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre und erfolgt als duale Ausbildung im Wechsel zwischen betrieblicher Ausbildung im Rathaus Wenzenbach und theoretischer Ausbildung an der Berufsschule in Regensburg und der Bayerischen Verwaltungsschule. Der Unterricht findet blockweise statt.
Das sollten Sie mitbringen
- mindestens qualifizierender Mittelschulabschluss oder mittlerer Bildungsabschluss (Abschluss mit guten Noten)
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie Organisationsgeschick
- Interesse an Büroarbeit und am Umgang mit Gesetzen und Vorschriften
- Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Hilfsbereitschaft
- EDV-Grundkenntnisse
Die Inhalte der Ausbildung umfassen insbesondere
- Vermittlung von rechtlichen Grundlagen für den kommunalen Verwaltungsdienst
- Einweisung in Organisation, Verwaltungs- und Informationstechniken sowie Schriftverkehr
- Erlernen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und deren Anwendung
- Umgang mit Gesetzestexten
Das bieten wir Ihnen
- eine abwechslungsreiche Berufsausbildung in einer modernen und bürgernahen Verwaltung
- tarifgerechte Vergütung und Urlaub nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
- Kostenübernahme der Ausbildungsmittel
- die Betreuung durch eine Ausbildungsleitung
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 30. November 2026 an folgende Anschrift:
Gemeinde Wenzenbach
Frau Hofstetter
Stichwort: VFA-K 2027
Hauptstraße 40
93173 Wenzenbach
oder per E-Mail an [email protected] (https://mailto:[email protected]).
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Hofstetter unter der Telefonnummer 09407/309-114 gerne zur Verfügung.
Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgeschickt werden können. Sie werden unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
Ihre personenbezogenen Daten erhält im Bewerbungsverfahren die Personalabteilung zur Vorbereitung und Durchführung der Vor- und Endauswahlentscheidung.