About this role
STADTAMT SCHWANENSTADT Für das Alten- und Pflegeheim Schwanenstadt (Bertha von Suttner-Haus) ist folgender Dienstposten zur Besetzung ausgeschrieben: 1 Küchenhilfskraft m/w/d Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100 %, d.s. 40 Wochenstunden Beschäftigungsbeginn: 01.12.2026 Funktionslaufbahn: GD 25 Mindestgehalt: € 2.390,20 (zuzügl. erhöhter Grundgehalt) Voraussetzungen für die Bewerbung:
- Bürger/Bürgerin eines EU-Staates bzw. Zugang zum freien Arbeitsmarkt
- Beherrschung der deutschen Sprache
- Praxis in einer Gastronomieküche/Großküche von Vorteil
- Persönliche, körperliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben
- Mindestalter von 18 Jahren
- Flexibilität bei der Arbeitszeit (auch Wochenenddienst)
- Bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst.
Wir bieten
- Gutes Arbeitsklima
- Zusätzliche Sozialleistungen
- Krankenversicherung der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö.
Gemeinden (KFG) Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 i.d.g.F. in Verbindung mit der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung i.d.g.F. in der Funktionslaufbahn GD 25. Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002.
Bitte bewerben Sie sich telefonisch bei Frau Corinna Maier/AMS Vöcklabruck: 050 904 418 401 oder senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mitsamt einem Nachweis über die Staatsbürgerschaft, die übrigen Personaldokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.), sämtliche Ausbildungsnachweise sowie Dienstzeugnisse sowie einen Lebenslauf per E-Mail an [email protected] Das Mindestentgelt für die Stelle als Küchenhilfskraft m/w/d beträgt 2.390,20 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.