About this role
EG 6 TVöD für das Amt für Schule und Bildung Beim Amt 40 - Amt für Schule und Bildung - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Springerin beziehungsweise eines Springers im Schulhausmeisterdienst zu besetzen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 46,75 Stunden. - eigenverantwortliche Betreuung eines Schulstandortes im Vertretungsfall. Ihr Profil: - abgeschlossene, mindestens dreijährige handwerkliche Berufsausbildung (Facharbeiterinnenprüfung) und mehrjährige Berufserfahrung in einem für den Schulhausmeisterinnendienst förderlichen Beruf verbunden mit der Fähigkeit, kleinere Reparaturarbeiten selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen - unbedingte Zuverlässigkeit - ausgeprägter Sinn für Ordnung - Einfühlungsvermögen für den Schulbetrieb - Geschick im Umgang mit dem Reinigungspersonal - uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit. Bewerbungsfrist und Kontakt: Ergänzende Informationen: Nur schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen