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Termine: ab sofort bis 31.12.2026 Stellenbeschreibung: Oberarztvertretung in Vollzeit in einer Rehabilitationsfachklinik für Abhängigkeitserkrankungen. Stationäre Entwöhnungsbehandlung bei Erwachsenen mit Alkohol-, Medikamenten- und Mehrfachabhängigkeit sowie pathologischem Glücksspiel, Arbeit in festen Behandlungsteams Arbeitgeber: DEPVA GmbH, Einsatz in einer Rehaklinik für Abhängigkeitserkrankungen Arbeitsort: 59xxx, Meschede, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Stellenart: Tagesdienst Beschäftigungsform: Arbeitnehmerüberlassung über DEPVA GmbH Arbeitszeiten: 40 Std./Woche, Tagesdienste 08:00 - 16:00 Uhr plus Hintergrunddienste nach Einarbeitung Vergütung: 110,- Euro/Std. (VB) Qualifikation: Facharzt (m/w/d) für Psychiatrie und Psychotherapie; alternativ Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit suchtmedizinischer Berufserfahrung. Erfahrung in der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen, idealerweise in der stationären Entwöhnungsbehandlung oder im qualifizierten Entzug, ebenso Erfahrung mit sozialmedizinischer Leistungsbeurteilung bei Entlassungsberichten nach DRV-Vorgaben. Sicherer Umgang mit somatischen Begleit- und Folgeerkrankungen Aufgaben: Fachärztliche Verantwortung für die Rehabilitanden eines Behandlungsteams während der Vertretungszeit. Aufnahme-, Zwischen- und Abschlussuntersuchungen. Diagnostik und Behandlung somatischer und psychiatrischer Begleiterkrankungen, Steuerung und Anpassung der Medikation, ärztliche Begleitung von Entzugsverläufen. Mitwirkung an der Rehabilitationsplanung gemeinsam mit Bezugstherapeuten, Psychologie und Sozialdienst. Teilnahme an Fall- und Teambesprechungen sowie an der Visite. Krisenintervention. Sozialmedizinische Beurteilung der Erwerbsfähigkeit und Erstellung der Entlassungsberichte an den Rentenversicherungsträger. Anleitung und Supervision der Assistenzärzte. Teilnahme am ärztlichen Hintergrund-/Rufdienst nach Dienstplan. Leistungen: Unterkunft am Standort, Verpflegung zu Mitarbeiterkonditionen, Haftpflicht über den Arbeitgeber Weitere Informationen: Ein Nachweis Ihrer Masernimmunität ist erforderlich, wenn Sie nach dem 01.01.1971 geboren sind