About this role
Für die Umsetzung der Pflegenahversorgung in den Gemeinden Rosegg und Wernberg wird im Sozialhilfeverband Villach-Land 1 Pflegekoordinator_in oder Community Nurse (m/w/d) eingestellt. Das Anstellungsausmaß beträgt 40 Wochenstunden (100 %). Die Dienstverrichtung erfolgt in den Gemeinden. Als Pflegenahversorger:in * unterstützen Sie die Gemeinden in der Servicierung der Bürgerinnen und Bürger (insbesondere die Personengruppe 75+) * informieren Sie zu Angeboten im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich * organisieren und koordinieren Sie Hilfsangebote * leisten Sie Hilfestellung in administrativen Belangen * wirken Sie an der Stärkung des Ehrenamts mit * setzen Sie mit den Gemeindeverantwortlichen und dem Land Kärnten Veranstaltungen für die Zielgruppe um * arbeiten Sie mit der Gesundheits-, Pflege- und Sozialservicestelle an der Bezirkshauptmannschaft und den Sozial- und Gesundheitsanbietern im Bezirk eng zusammen Für die Erfüllung dieser Aufgabe verfügen Sie über: * Verantwortungsbewusstsein * Kommunikationsfähigkeit * Organisationsgeschick * Belastbarkeit * Selbstständigkeit und * Teamfähigkeit Nachweise: * Ausbildungen im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege oder Betreuung * gute EDV Kenntnisse * Führerschein der Klasse B Erwünscht: * umfassendes Wissen über den Sozialbereich und die Pflegelandschaft in Kärnten * Erfahrungen in der Beratungstätigkeit * Praxis im Case Management Entlohnung: gem. Gemeindemitarbeiterinnengesetz Gehaltsklasse 8 Stellenwert 36 Pflegekoordinator:in (FH Soziale Arbeit, Fach- und Diplom-Sozialbetreuer:in Altenarbeit) Gehaltsklasse 9 Stellenwert 39 Community Nurse (diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin) Bewerbungsfrist: Donnerstag, 29.Oktober 2026 Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte an: [email protected] Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Frau MMag.a Dr.in Michaela Miklautz Projektleitung Land Kärnten T: 050 536 15456 Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.