About this role
Beim Landkreis Leer ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Hygienekontrolleur (m/w/d) in der Gesundheitsaufsicht im Gesundheitsamt zu besetzen. Die Stelle ist bedingt teilzeitgeeignet. Unser Angebot an Sie: tarifliche Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt und betriebliche Altersvorsorge - ein Entgelt nach Entgeltgruppe 9a TVöD - eine vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team - gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung sowie die Möglichkeit zur mobilen Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice - Einarbeitung nach einem strukturierten Einarbeitungskonzept - Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung - ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement mit Hansefit, Fahrradleasing (JobRad) und diversen Betriebssportangeboten - Corporate Benefits - betriebliche Kinderbetreuungsangebote wie z. B. die Großtagespflege „Regenbogen“ in Leer und Ferienbetreuungsprogramme - Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel der Bertelsmann Stiftung als „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ - Wir erwarten von Ihnen: - eine abgeschlossene Ausbildung als Hygienekontrolleur (m/w/d) Das macht Sie stark: - wünschenswerterweise einen abgeschlossenen Desinfektor-Lehrgang sowie die Zertifizierung für die Entnahme von Trinkwasserproben - grundlegende Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben des IfSG, der Gefahrenstoff- / Chemikalien- und der Trinkwasserverordnung - eine große Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie eine gute Selbstorganisation in Verbindung mit einer eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung - eine gute und schnelle Auffassungsgabe - Bereitschaft zur Wahrnehmung von Rufbereitschaften und ggf. Wochenenddienste - Verhandlungsgeschick, Beratungskompetenz und Konfliktfähigkeit - Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, Ihren privaten PKW für dienstliche Fahrten gegen Kostenerstattung einzusetzen - Ihr Beitrag für den Landkreis Leer: - Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei meldepflichtigen Erkrankungen einschließlich der Anordnung bzw. Überwachung der erforderlichen Maßnahmen - Hygiene- und infektionshygienische und Gemeinschaftseinrichtungen wie Wassergewinnungs- und Trinkwasserversorgungsanlagen, Schwimm- und Badebeckenwasser, Krankenhäuser, Altenheimen usw. einschließlich der Entnahme von Wasserproben und Durchführung von Maßnahmen Überwachung Einrichtungen von - Verfassung von hygienischen Stellungnahmen im Rahmen von Bauanträgen - Durchführung von Belehrungen für Gesundheitszeugnisse nach § 43 IfSG - Durchführung von Kontrollen nach der Gefahrstoff-/Chemikalienverbotsverordnung Für fachliche Fragen steht Ihnen im Gesundheitsamt Frau Schäpker (Tel. 0491/926-1152) und für Fragen zum Bewerbungsverfahren im Hauptamt Frau Seyen (Tel. 0491/926-3239) gerne zur Verfügung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 23.10.2026 ausschließlich online über unser Bewerbungsportal. Ergänzende Informationen: Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Überwachungsaufgaben