About this role
Neurologie im Großraum Bad Kleinen: ambulant, Voll- oder Teilzeit und unbefristet Gesucht wird eine Fachärztin oder ein Facharzt für Neurologie. Die Stelle ist in einer Praxis im Großraum Bad Kleinen angesiedelt, die Tätigkeit ist ambulant. Die Stelle passt zu Ärztinnen und Ärzten, die planbare Arbeitszeiten suchen, ohne das fachliche Spektrum der Neurologie einzuschränken. Interessant ist die Stelle vor allem für Kolleginnen und Kollegen, die ihre Patientinnen und Patienten über längere Zeit begleiten wollen statt in kurzen Behandlungsepisoden. Auf einen Blick - Fachbereich: Neurologie - Einrichtung: Praxis - Standort: Großraum Bad Kleinen, Mecklenburg-Vorpommern - Versorgungsform: ambulant - Beschäftigung: Voll- oder Teilzeit - Vertrag: unbefristet - Beginn: ab 9. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung - Vergütung: 8.000 bis 11.000 € brutto im Monat - Zu besetzen: drei Stellen Ihre Aufgaben Das gehört zur Tätigkeit Die Tätigkeit umfasst das ambulante Spektrum der Neurologie. Der Schwerpunkt ergibt sich aus Ihrer Qualifikation und den Schwerpunkten der Einrichtung. - Betreuung nach Schlaganfall im ambulanten Verlauf - Kopfschmerzsprechstunde - Zusammenarbeit mit Therapieberufen - Elektrophysiologische Diagnostik mit EEG, EMG und Neurographie - Diagnostik und Therapie des gesamten neurologischen Spektrums - Botulinumtoxinbehandlung bei Dystonien - Doppler- und Duplexsonographie der hirnversorgenden Gefäße - Verlaufskontrollen und Therapieanpassung Ihr Profil Ihr Profil - Facharztanerkennung für Neurologie - Deutsche Approbation als Ärztin oder Arzt - Deutschkenntnisse auf dem für die Patientenversorgung erforderlichen Niveau - Freude an langfristiger Begleitung - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Therapieberufen - Interesse an Neurosonographie - Teamorientierung Das Angebot Was diese Stelle unterscheidet Die Stelle passt zu Ärztinnen und Ärzten, die planbare Arbeitszeiten suchen, ohne das fachliche Spektrum der Neurologie einzuschränken. Die Position eignet sich für Fachärztinnen und Fachärzte, die in die ambulante Versorgung wechseln und mit festen Sprechzeiten arbeiten möchten. Was zur Stelle gehört Aus der Ausschreibung gesichert: - Vergütung: 8.000 bis 11.000 € brutto im Monat - Arbeitszeit: Voll- oder Teilzeit möglich - Vertrag: unbefristeter Arbeitsvertrag - Beginn: ab 9. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung - Versorgungsform: ambulant, mit festen Sprechzeiten Darüber hinaus in dieser Art Einrichtung üblich und im Gespräch zu klären: - Digitale Dokumentation - Keine Nacht- und Wochenenddienste - Zuschuss zum Jobticket oder Stellplatz - Kollegiale Zweitmeinung jederzeit möglich Umfeld und Region Die Einrichtung ist eine Praxis mit Neurologie im Großraum Bad Kleinen. Den Namen nennen wir Ihnen im persönlichen Gespräch, bevor Unterlagen weitergegeben werden. Wer Ruhe und Natur sucht, findet beides reichlich. Rostock und Schwerin sind die wirtschaftlichen Zentren des Landes. Wohnraum ist günstig, der Weg zur Arbeit meist kurz. Wie bewerben Sie sich auf diese Stelle im Großraum Bad Kleinen? Für den ersten Kontakt genügt Ihr Lebenslauf. Wir klären mit Ihnen, ob die Stelle im Großraum Bad Kleinen passt, und geben nichts ohne Ihre Freigabe weiter. Häufige Fragen zu dieser Stelle Wo befindet sich die Stelle? Im Großraum Bad Kleinen, Mecklenburg-Vorpommern. Den genauen Standort nennen wir im Gespräch. Handelt es sich um eine ambulante Tätigkeit? Ambulant, in einem einer Praxis. Ist die Position in Teilzeit möglich? Ja, Voll- und Teilzeit sind möglich. Den Umfang stimmen Sie mit der Einrichtung ab. Wie hoch ist die Vergütung? 8.000 bis 11.000 € brutto im Monat, abhängig von Erfahrung und Qualifikation. Welche Facharztanerkennung wird benötigt? Die Facharztanerkennung für Neurologie sowie die deutsche Approbation. Ab wann ist die Stelle zu besetzen? Ab 9. Oktober 2026 oder nach Vereinbarung. Brauche ich ein Anschreiben? Nein. Für den ersten Kontakt genügt Ihr Lebenslauf. Ist die Vermittlung für mich kostenfrei? Ja, die Vermittlung über Sanovetis ist für Ärztinnen und Ärzte vollständig kostenfrei. Wann gehen meine Unterlagen an die Einrichtung? Erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe. Vorher nennen wir Ihnen die Einrichtung, damit Sie entscheiden können.