About this role
Anforderungen - Bei Beamten: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Laufbahnfachrichtung Gesundheit und Soziales - Bei Tarifbeschäftigten: Diplom-/ Master-/Magister- oder Bachelor-Abschluss in einem Studiengang der Sozialwissenschaften mit staatlicher Anerken-nung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) oder - Beschäftigte die bereits im Land Berlin als „Sonstige Beschäftig-te“ i.S.d. Abschnitts 20.4 TV-L anerkannt sind (Gleichwertigkeitsfeststellung) oder - Diplom-/ Master-/Magister- oder Bachelor-Abschluss in einem Studiengang der Sozialwissenschaften und/oder Erziehungswissenschaften (u.a. Kindheitspädagogik, Heilpädagogik, Sonderpädagogik sowie Rehabilitationspädagogik) (Hinweis: in diesen Fällen erfolgt die Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger – S 13) - Für alle Statusgruppen: mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der öffentlichen und/oder freien Kinder- und Jugendhilfe - Hinweise: Bei Einstellung ist ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung sowie ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. - Allgemeine Rechts- und Verwaltungskenntnisse (Verwaltungsrecht) sowie Kenntnisse der einschlägigen Verwaltungsvorschriften - Fundierte Kenntnisse der Methoden der Sozialen Arbeit sowie der sozialräumlich orientierten Arbeit - Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit - Organisationsfähigkeit - Entscheidungsfähigkeit Benefits - Unbefristete Stelle - Besoldungsgruppe A 10 / Entgeltgruppe S 14 TV-L - Vollzeit (Wochenstunden 40 bzw. 39,4); Teilzeitbeschäftigung möglich, sofern ganztägige Besetzung gewährleistet ist - Einstieg: ab sofort - Verschiedene Einsatzstandorte im Bezirk - Ansprechpartner/innen für Auswahlverfahren und Aufgabengebiet (Telefonnummern angegeben) Aufgaben - Sozialpädagogische Beratung und Gewährung von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (außer Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen) sowie ihre Personensorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - Wahrnehmung aller erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzes - Fallmanagement: Bedarfsklärung, Beratung über geeignete Hilfen oder Weitervermittlung, ggf. Einleitung von Hilfeplanverfahren; (Planung von Hilfekonferenzen, Erstellen von Hilfeplänen, Begleitung, Überprüfung und Beendigung von Hilfen gem. Sozialgesetzbuch VIII) - Mitwirkung im Rahmen familien- und jugendgerichtlicher Verfahren gemäß Sozialgesetzbuch VIII - Gewährleistung des Krisen- und Tagesdienstes - Enge Kooperation mit den Jugendhilfe-Trägern