About this role
Gruppenassistent*in (m/w/d) in unserer Werkstatt für Menschen mit Behinderung Über uns: Im Ev. Johanneswerk arbeiten wir alle an einem gemeinsamen guten Werk: Wir pflegen und begleiten Menschen, die Unterstützung brauchen. Rund 7.500 Mitarbeiter*innen leisten dazu ihren Beitrag in über 70 Einrichtungen der Altenhilfe, der Eingliederungshilfe sowie in unseren Kliniken und Kitas. Was Du bei uns machst: - Mitwirkung bei der Betreuung und Förderung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf im lebenspraktischen und beruflichen Kontext - Individuelles Heranführen und Begleiten bei den täglichen Produktionsabläufen - Unterstützung der Gruppenleitung bei der Förderung der Kommunikation und Wahrnehmung der Rechte auf Selbständigkeit, Teilhabe und Inklusion - Arbeiten unter Einhaltung des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems Wann Du zu uns passt: - Wenn Du eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialassistent, Heilerziehungshelfer oder vergleichbare Berufserfahrungen in diesem Bereich hast, - über die Fähigkeit zur Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung und Strukturierung des Tages- und Arbeitsablaufs verfügst, - eine zuverlässige und selbständige Arbeitsweise, - eigene psychische Stabilität, Belastbarkeit sowie Flexibilität und - die Bereitschaft zur Teamarbeit in einem multiprofessionellem Team mitbringst. Schön wäre, wenn Du: - Berufserfahrung mit Menschen mit geistiger und körperlicher Beeinträchtigung mitbringst - handwerkliches Geschick besitzt - EDV-Kenntnisse hast Worauf Du dich freuen kannst: - Fort- und Weiterbildung: von vielfältigen Johanneswerk-Angeboten profitieren - Jahressonderzahlung: sogenanntes "13. Gehalt" - Betriebliche Altersvorsorge: vom Arbeitgeber bezuschusst - Kinderzuschlag pro Kind: ca. 90,- Euro bei Vollzeit - Freie Wochenenden: Montag bis Freitag arbeiten - 31 Tage Urlaub Gehalt: Mindestens 3.107 € brutto/Monat bei Vollzeit gemäß Entgeltgruppe 4 Anlage 2 AVR.DD zzgl. einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge und Tarifleistungen gem. AVR.DD Gemäß § 30a Abs. 2 des BZRG müssen Arbeitnehmende vor Ausübung einer Tätigkeit in unserer Einrichtung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses ist der Dienstgeberin vor Dienstbeginn kostenlos zur Einsicht vorzulegen.