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AUSSCHREIBUNGSKUNDMACHUNG gem. § 9 OÖ GDG 2002 Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Gallneukirchen schreibt auf Grund der Verordnung des Stadtrates vom 19.06.2023 folgenden freien Dienstposten öffentlich aus: 1 Mitarbeiter_in für die Nachmittagsbetreuung in der Mittelschule Gallneukirchen (m./w./d.) AUSSCHREIBUNGSKUNDMACHUNG gem. § 9 OÖ GDG 2002 Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Gallneukirchen schreibt auf Grund der Verordnung des Stadtrates vom 19.06.2023 folgenden freien Dienstposten öffentlich aus: Funktionslaufbahn: GD 21.EB bzw. GD 17.6 Oö Einreihungsverordnung (bei entsprechender Qualifikation) Beschäftigungsausmaß und Entlohnung: 47,50% (19 Wochenstunden) befristet, Einstiegsgehalt GD 21.EB derzeit brutto € 1.240,77 bzw. GD 17.6 derzeit brutto € 1.438,56 bei 47,50% (19 Wochenstunden). Bei anrechenbaren Vordienstzeiten entsprechend höher. Dienstantritt: 1. Dezember 2026 Dauer: befristet bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 (letzter Schultag 09.07.2027) Dienstort: Schulzentrum Gallneukirchen Hinweis nach dem Gleichbehandlungsgesetz: Diese Ausschreibung gilt sowohl für männliche, weibliche und diverse Bewerber:innen Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: * Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft * Volle Handlungsfähigkeit * persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung Besondere Aufnahmevoraussetzungen bei GD 21.EB: * Qualifikation im Bereich Freizeitpädagogik oder besonderer Qualifikationen im Bereich Sport, Musik, Kreative Gestaltung, Theater, Außerschulische Jugendarbeit oder Soziales bzw. die Bereitschaft die erforderliche Qualifikation innerhalb von 3 Jahren ab Aufnahme zu erlangen * Pädagogisches Geschick * Unterstützende Mitarbeit in der Lernzeit * Einfühlungsvermögen und Freude im Umgang mit Kindern * Kreativität, Flexibilität und Offenheit * Team- und Kommunikationsfähigkeit * Selbständige Arbeitsweise * Bereitschaft zu Aus- und Weiterbildung Weitere besondere Aufnahmevoraussetzungen bei GD 17.6 (unbedingt zu erfüllen): * Ausbildung als Erzieher:in oder eine höher qualifizierte Ausbildung im erzieherischen bzw. pädagogischen Bereich Auswahlverfahren: Das Aufnahme- und Auswahlverfahren erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Stadtgemeinde Gallneukirchen behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich zu Bewerbungsgesprächen einen Eignungstest durchzuführen. Ein Aufwandersatz für Vorstellungsgespräche wird nicht geleistet. Bewerbungsfrist: Freitag, 30. Oktober 2026 - 12:00 Uhr Veröffentlichung im Internet, Amtstafel Auskünfte zur ausgeschriebenen Stelle erteilt Amtsleiter Dr. Franz Gstöttenmair (Tel.: 07235/63155 DW 110) Die Bewerbungen sind (mit Lebenslauf, Nachweise über die Schul- bzw. Berufsausbildung und die bisherige berufliche Laufbahn) an das Stadtamt Gallneukirchen, Reichenauer Straße 1, 4210 Gallneukirchen zu richten. Bewerbungsbogen erhältlich am Stadtamt Gallneukirchen oder auf der Homepage http://www.gallneukirchen.at. Der Bürgermeister e.h. Mag. Sepp Wall-Strasser Das Mindestentgelt für die Stelle als Mitarbeiter_in für die Nachmittagsbetreuung in der Mittelschule Gallneukirchen (m./w./d.) beträgt 2.612,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.