About this role
Die Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz sucht ab sofort für die Nachmittagsbetreuung der Schulen St. Marein bei Graz eine engagierte 1 Kinderbetreuungskraft (m/w/d) gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1962, LGBl. 160/1962 in sinngemäßer Anwendung des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes, LGBl. 46/2023, jeweils in der gültigen Fassung. Beschäftigungszeitraum und Beschäftigungsausmaß: 25 Stunden Wochenarbeitszeit während des Schuljahres, dies ergibt ein Beschäftigungsausmaß von ca. 50 % im Durchrechnungszeitraum (je nach Urlaubsanspruch und genauem Anstellungstermin), Dienstzeit am Nachmittag. Dienstort: Nachmittagsbetreuung an den Schulen St. Marein bei Graz, Markt 15, 8323 St. Marein bei Graz, Vertretungen/Aushilfe in den anderen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde. Aufgabenbereich: Betreuung von Pflichtschulkindern inklusive Unterstützung bei Hausaufgaben sowie leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene oder laufende Ausbildung als Kinderbetreuungskraft bzw. pädagogische Ausbildung. Entlohnung: Die Einstufung erfolgt nach dem Entlohnungsschema I - Angestellte, des Steiermärkischen Gemeinde- Vertragsbedienstetengesetzes 1962, LGBl. 160/1962 i.d.g.F., in der Entlohnungsgruppe c, je nach Einstufung/Vordienstzeiten mindestens € 2.557,10 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100 %. Nach einer einmonatigen Probezeit erfolgt die Anstellung vorerst befristet auf ein Jahr, eine Verlängerung ist möglich. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich mit Lebenslauf (Personalurkunden, Nachweis der Berufsausbildung und Zeugnissen in Kopie) an die Marktgemeinde Sankt Marein bei Graz, Markt 25, 8323 St. Marein bei Graz, oder per Email an [email protected], zu richten. Der Bürgermeister: Ing. Franz Knauhs e.h. Das Mindestentgelt für die Stelle als Kinderbetreuungskraft (m/w/d) beträgt 2.557,10 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.