About this role
Beschäftigung erfolgt nach § 73 SächsHSG, der Umfang der übertragenen Lehraufgaben regelt sich nach der Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO) Lehre und wissenschaftliche Qualifizierung, akademische Selbstverwaltung Voraussetzungen: - wiss. Hochschulstudium im Bereich European Studies - Erfahrung in wiss. Arbeiten - fließende Englischkenntnisse Nur schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen