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stellv. Wohnbereichsleiter *in (Stationsleiter/in - Kranken-/Alten-/Kinderkrankenpflege) @ AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.

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In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Frieda-Nadig-Haus in Bielefeld suchen wir zum 01.10.2026 eine stv. Wohnbereichsleitung (m/w/d) Die Stelle umfasst 35,5 Wochenstunden und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe P9. Kooperative Unterstützung und Abwesenheitsvertretung der Wohnbereichsleitung bei der Führung des Wohnbereichs Personalführung,- einarbeitung und - anleitung sowie Einsatzplanung Sicherstellung der Pflegeleistungen gemäß Pflege- und Qualitätsstandards Aktive Förderung der Lebensqualität und- zufriedenheit der Bewohner*innen Durchführung/Dokumentation der Pflege und ärztlich angeordneter Maßnahmen Ansprechperson für alle, die am Pflegeprozess beteiligt sind Ausgebildete Pflegefachkraft (z.B. Gesundheits- und Kranken-/Altenpflege) mit Berufserfahrung erforderlich, Leitungserfahrung von Vorteil Zusatzqualifikation zur Wohnbereichsleitung von Vorteil, sonst Bereitschaft die Weiterbildung zu absolvieren Teamfähigkeit, motivierende Mitarbeiterführung, Kommunikationsstärke, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungsstärke, Konflikt- und Kritikfähigkeit Verantwortungs- und Einsatzbereitschaft, organisierte Arbeitsweise Gute EDV-Anwenderkenntnisse der MS-Office-Programme sowie in Pflegedokumentationssoftware Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort) Arbeiten in einer 5-Tage-Woche mit elektronischer Zeiterfassung möglich Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30.09.2026. Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

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