About this role
Zwingende Qualifikation für beide Positionen Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein einschlägiger Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) in einem der folgenden Studiengänge: - Soziale Arbeit / Sozialpädagogik - Erziehungswissenschaften - Sonderpädagogik - Heilpädagogik - Rehabilitationspädagogik - Kindheitspädagogik / Bildung in der frühen Kindheit Eine staatliche Anerkennung ist erforderlich, sofern diese für den jeweiligen Abschluss vorgesehen ist. Bitte beachten Sie, dass die genannte fachliche Qualifikation für beide ausgeschriebenen Positionen zwingend erforderlich ist. Ihre Aufgaben - ambulante Begleitung und Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien im Rahmen der Hilfen zur Erziehung - Durchführung insbesondere von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH), Erziehungsbeistandschaften und weiteren ambulanten Hilfen - Unterstützung von Familien bei Erziehungsfragen, familiären Konflikten und der Bewältigung herausfordernder Lebenssituationen - Stärkung vorhandener Ressourcen und Entwicklung tragfähiger Lösungsstrategien gemeinsam mit den Familien - Zusammenarbeit mit dem ASD sowie Schulen, Kitas, Beratungsstellen, Ärzt:innen und weiteren Netzwerkpartner:innen - Teilnahme an Hilfeplangesprächen und fallbezogenen Fachgesprächen - fachgerechte Dokumentation der Hilfeverläufe sowie Erstellung von Berichten - Teilnahme an Fallbesprechungen, Dienstbesprechungen und Supervisionen Ihr Profil Neben dem oben genannten zwingend erforderlichen Hochschulabschluss wünschen wir uns: - Freude an der eigenverantwortlichen und aufsuchenden Arbeit mit Familien - eine wertschätzende, verbindliche und professionelle Haltung - Kommunikations - und Konfliktfähigkeit - selbstständiges und strukturiertes Arbeiten - Teamfähigkeit und Bereitschaft zur fachlichen Reflexion - Kenntnisse des SGB VIII und Erfahrungen in den Hilfen zur Erziehung sind von Vorteil Fremdsprachen ausdrücklich erwünscht Aufgrund der Vielfalt der von uns begleiteten Familien sind zusätzliche Sprachkenntnisse für unsere Arbeit besonders wertvoll. Aktuell sind insbesondere Kenntnisse in folgenden Sprachen sehr wünschenswert: - Russisch und/oder Ukrainisch - Dari und/oder Farsi - Arabisch - sowie weitere Fremdsprachen Ihre Aufgaben - fachliche und operative Leitung des ambulanten pädagogischen Bereichs - fachliche Führung und Begleitung der pädagogischen Mitarbeitenden - Sicherstellung und Weiterentwicklung der fachlichen Qualität - Fallsteuerung sowie fachliche Beratung bei komplexen Hilfeverläufen und Krisensituationen - Vorbereitung und Begleitung von Fall - und Teambesprechungen - Sicherstellung einer fachgerechten Dokumentation und Berichterstattung - Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem ASD und weiteren Kooperationspartner:innen - Mitwirkung bei der Aufnahme und fachlichen Einschätzung neuer Hilfen - Unterstützung bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender - Mitwirkung bei Personalentwicklung, Qualitätsentwicklung und konzeptioneller Weiterentwicklung des ambulanten Bereichs - enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung Ihr Profil – zwingend erforderlich Zusätzlich zu einem der oben genannten anerkannten Hochschulabschlüsse verfügen Sie über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in den ambulanten Hilfen zur Erziehung (HzE). Diese Voraussetzung ist für die Position der pädagogischen Leitung zwingend erforderlich. Darüber hinaus wünschen wir uns: - Leitungserfahrung bzw. Erfahrung in der fachlichen Führung von Mitarbeitenden - fundierte Kenntnisse des SGB VIII und der Hilfeplanung - sehr gute Kenntnisse der Strukturen und Arbeitsweisen der ambulanten Kinder - und Jugendhilfe - Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Jugendämtern bzw. dem ASD - Sicherheit in der fachlichen Einschätzung komplexer Hilfeverläufe - ausgeprägte Kommunikations - , Führungs - und Konfliktfähigkeit - eine strukturierte, verbindliche und lösungsorientierte Arbeitsweise - Freude daran, Mitarbeitende fachlich zu begleiten und weiterzuentwickeln