About this role
Beschäftigung: 19,5 Stunden pro Woche Gehalt: Ca. 4.200 € brutto/Monat* gemäß Entgeltgruppe 7 Anlage 2 AVR.DD zzgl. einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge und Tarifleistungen gem. AVR.DD *bei zweijähriger einschlägiger Tätigkeit vor Einstellung bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung von 39 Std./Woche inkl. der anteiligen Jahressonderzahlung Was du bei uns machst: Nachts da sein, wo es zählt! Neben attraktiven Zulagen erwartet dich ein eingespieltes und verlässliches Nachtwachen-Team und ein familiäres Arbeitsumfeld. Als Pflegefachkraft bist du das Herzstück unserer Einrichtung und gestaltest das nächtliche Miteinander aktiv mit. - Bedarfsorientierte Pflege: Du erstellst individuelle Pflegeplanungen und begleitest unsere Bewohner*innen einfühlsam im Rahmen der Bezugspflege. - Pflegedokumentation: Mit Blick fürs Detail dokumentierst du alle pflegerischen Maßnahmen und arbeitest nach unserem Qualitätsmanagement, das dir den Rücken stärkt. - Koordination: Du planst und steuerst die Abläufe wohnbereichsübergreifend, leitest Kolleg*innen an und sorgst für eine fachgerechte Umsetzung der Aufgaben. Wann du zu uns passt: - Du bist examinierte Pflegefachkraft (Altenpfleger*in, Pflegefachfrau/-mann oder Gesundheits- und Krankenpfleger*in). - Du bist vertraut mit EDV-gestützter Pflegedokumentation oder bereit, dich darin einzuarbeiten. - Das Wohl unserer Bewohner*innen steht für dich an erster Stelle. - Du arbeitest gerne im Team, bringst dich aktiv ein und identifizierst dich mit den Werten unserer Einrichtung. Worauf du dich freuen kannst: - Zuschläge für besondere Arbeitszeiten: Samstag: 15 %, Sonn- oder Feiertag: 35 - 50 %, Nacht: 25 % - Jahressonderzahlung: sogenanntes "13. Gehalt" - Urlaub: 31 Tage - Fort- und Weiterbildung: von vielfältigen Johanneswerk-Angeboten profitieren - Fachkraftzulage: bis zu 100 € brutto - Corporate Benefits: Rabatte auf viele Markenprodukte erhalten Bringe Licht mit uns in die Nacht und komm ins Team! Ergänzende Informationen: Anforderungen an den Bewerber: Zwingend erforderlich: Direkte Pflege, Pflegedokumentation