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Schulische Lernbegleiter (m/w/d) an der Paul-Aldinger-Schule für die Stammschule in Steinheim oder a (Lernbetreuer/in) @ Landratsamt Ludwigsburg

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Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unser sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mehrere Sie verfügen über: • Erfahrungen im Umgang mit Kindern/Jugendlichen oder • Erfahrungen in einem sozialen Beruf • eine berufliche Ausbildung als Erzieher/Heilerziehungspfleger/Heilerzieher (m/w/d) o.ä. ist wünschenswert Das Aufgabengebiet umfasst: • Lernbegleitung eines Schulkindes, teilweise mit Autismus-Spektrum-Störungen, nach Anleitung durch die Lehrkraft • pflegerische Aufgaben • Unterstützung im Unterricht und im schulischen Alltag • Vor- und Nachbereitungsarbeiten • Einfinden in ein bestehendes Klassen- und Stufenteam • der Einsatz erfolgt während der Schulzeiten montags bis freitags am Vormittag und teilweise nachmittags, zusätzlich zu diesen Zeiten werden Besprechungen und Fortbildungen rechtzeitig bekannt gegeben, Schulferien sind grundsätzlich frei Wir bieten Ihnen: • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine befristete Stelle bis 31.08.2027 • (mit Option auf Verlängerung) bis Entgeltgruppe 4 TVöD (2994,17€ – 3620,20€). Alle Beträge sind monatliche Bruttowerte bei Vollzeitbeschäftigung. • spannende und herausfordernde Aufgabe in einem motivierten Team • sehr gute und vielseitige interne sowie externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportangebote • einen Fahrtkostenzuschuss von 75% für das Deutschland-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr • interessante Mitarbeitervorteile wie Corporate Benefits und Fahrradleasing • die im öffentlichen Dienst übliche zusätzliche Altersvorsorge • familienkompatible Arbeitszeiten, da die Arbeit hauptsächlich, während der üblichen schulischen Unterrichtszeiten getätigt wird und die Ferienzeiten frei sind Im Anschluss an das Vorstellungsgespräch ist vor einer möglichen Einstellung eine Hospitation vorgesehen. Wir weisen darauf hin, dass alle Personen die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen müssen. Alternativ kann durch ein ärztliches Zeugnis eine ausreichende Masern-Immunität nachgewiesen werden. Sollte eine medizinische Kontraindikation vorliegen, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

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