About this role
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination, Unterabteilung Luftreinhaltung und Maschinenbau schreibt folgende Planstelle zur Besetzung aus: 1 Planstelle im Höheren Technischen Dienst Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination, Unterabteilung Luftreinhaltung und Maschinenbau Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen: * abgeschlossenes technisches Diplom-, Magister-, Master- oder Doktoratsstudium * allgemeine und fachliche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, Englisch A2 * sehr gute EDV-Kenntnisse * Führerschein der Klasse B Erwünscht: * Absolvierung einer Höheren Technischen Lehranstalt * Praxis im Bereich der Luftreinhaltung - Ausbreitungsmodellierung, Immissionsmessung * Kenntnisse der Verwaltung * Erfahrung und Routine in der Erstellung von Berichten und Präsentationen Tätigkeitsbeschreibung: Erstellung von Gutachten in Bau-, Gewerbe- und Abfallrechtlichen Verfahren und für Gerichte; allgemeine Amtssachverständigentätigkeit; Fachgutachten für Umweltverträglichkeitsverfahren; Überprüfung von Betriebsanlagen und Kontrolle im Bereich Luftgüte; Durchführung von Umweltinspektionen; allg. Bürgerservice; Luftgütebereitschaftsdienst; Teilnahme an Fachveranstaltungen sowie Bundesländervertreter in Gremien und Ausschüssen. Entlohnung: Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion "Technische Spezialisten", Mindestbruttoentgelt von € 4.970,48 in der Entlohnungsklasse 14, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch die Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben. Dienstverhältnis: unbefristet Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese: * mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular unter https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/PV19 erfolgen, * die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird, * die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden, * die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, * die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen, * bis spätestens 10. September 2026 einlangen. Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt. Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen. Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen: 1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem 2.) Interview eingeladen. Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist. Klagenfurt am Wörthersee, am 25. August 2026 Für