About this role
Magistrat der Stadt Wels Wir, die Stadt Wels, beschäftigen aktuell rund 1.500 Bedienstete in über 80 unterschiedlichen Berufsbildern. Gemeinsam als Team leisten wir tagtäglich einen wesentlichen und wertvollen Beitrag zur Sicherung der hohen Lebensqualität sowie der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung, die Gäste und die Unternehmen der Stadt Wels. Die Verbindung von sinnstiftender Tätigkeit und fachlichem Wissen in Kombination mit einem vielfältigen Aufgabenbereich ermöglichen einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag mit Mehrwert bei einem sicheren und zuverlässigen Arbeitgeber. Wir suchen insbesondere für die Abteilung Städtische Dienstleistungen, Dienststelle Kommunale Dienste eine/n Baggerfahrer/in bzw. Maschinist/in für Baumaschinen (Vollzeit im Ausmaß von 40,00 Wochenstunden Mindestbruttogehalt in FL 21: 2.758,00 EURO) #wirsindstadt 1 Baggerfahrer_in bzw. Maschinist_in für Baumaschinen Aufgabenbereich: * Bedienung von Baggern und weiteren Baumaschinen * Durchführung von Erd-, Aushub- und Planierarbeiten * Pflege und Kontrolle der Maschinen Bewerbungsvoraussetzungen: * Erfahrung im Umgang mit Baumaschinen * Führerschein B, C, F von Vorteil * Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst Ihre Stärken: * Verantwortungsbewusste und selbstständige Arbeitsweise * Teamfähigkeit * Zuverlässigkeit Wir bieten: * Zusätzliche Urlaubstage * Zusätzlicher voll bezahlter "Papamonat" * Vergünstigte Betriebskantine mit saisonalen Gerichten aus Lebensmitteln regionaler Produzenten * Leistungsprämien * Möglichkeit des Bezugs eines "Job-Rads" * Betriebliche Krankenzusatzversicherung * uvm. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und laden Sie ein, Ihre Bewerbung samt Unterlagen an den Magistrat der Stadt Wels über das Online-Bewerbungsportal zu richten. Für weitere Fragen steht Ihnen Lejla Kubatovic unter [email protected] oder +43 7242 235 4671 gerne zur Verfügung. Bewerbungsfrist: Bewerbung jederzeit möglich Hier der Link zur Direktbewerbung: https://stadt-wels.kommunos.at/de/Portal/Show?s=78c41f28 Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.