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Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fachkraft - Arbeitssicherheit) @ Präsidium Technik,Logistik Service der Polizei Land BW

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Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) als Fachkraft für Arbeitssicherheit ABTEILUNG 5 – Polizeiärztlicher Dienst Stuttgart | Vollzeit Zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet AUFGABEN Aufgaben nach § 6 ASiG, insbesondere Beratung und Unterstützung bei o der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation o der Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen o der Beschaffung von Arbeitsmitteln, persönlicher Schutzausrüstung o der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, o den Unfalluntersuchungen, der Begehung von Arbeitsstätten KENNZIFFER 2908 Bewerbungsfrist 30.08.2026 Link zum Bewerberportal Fachfragen Herr Heider 0711 2302 5050 Personalfragen Frau Reichardt 0711 2302 1405 Dienstort Nauheimer Str. 101, 70372 Stuttgart VORAUSSETZUNGEN o abgeschlossene Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 (Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende technische Qualifikation, z. B. als Ingenieur/in einer technischen Fachrichtung, staatlich anerkannte/r Techniker/in, Sicherheitsmeister/in oder eine vergleichbare Qualifikation aufgrund gleichwertiger Kenntnisse und Fähigkeiten.) o mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung o Qualifikation als Brandschutzbeauftragte/r gemäß DGUV Information 205-003 bzw. Bereitschaft, diese berufsbegleitend zu erwerben o Fahrerlaubnis der Klasse B WÜNSCHENSWERTES o breit gefächertes technisches Verständnis o hohe soziale Kompetenz, Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit o sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit o hohes Maß an Eigeninitiative und Organisationsfähigkeit o Planungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Konfliktfähigkeit o Selbstsicheres Auftreten, Fähigkeit zum selbstständigen, zielstrebigen und ergebnisorientierten Arbeiten ANGEBOT Wöchentliche Arbeitszeit 39,5Std. | Flexibles Arbeiten zwischen 06:00 - 20:00 Uhr Gehaltszahlung in Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages der Länder (TV-L). Link o abgeschlossene Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 (Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende technische Qualifikation, z. B. als Ingenieur/in einer technischen Fachrichtung, staatlich anerkannte/r Techniker/in, Sicherheitsmeister/in oder eine vergleichbare Qualifikation aufgrund gleichwertiger Kenntnisse und Fähigkeiten.) Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen entsprochen werden kann. Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt bzw. erhalten den Vorzug. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll. Ergänzende Informationen: Anforderungen an den Bewerber: Erweiterte Kenntnisse: Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Brandschutz

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