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Wohnbereichsleitung (m/w/d) im Sander Stift befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung Einsatzort: Eigenbetrieb Altenhilfe Augsburg Referenznummer: 56200080_1 Veröffentlichung: 11.08.2026 Stellenbewertung: Entgeltgruppe P 12 TVöD Gehaltsrahmen (): ca. 59.845 - 70.587 € /Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung, ggf. zzgl. möglicher Zulagen/Zuschläge Weitere Infos: Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen. Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich. Aufgabengebiet: - Sicherstellung, Weiterentwicklung und Mitarbeit in einer qualitativ hochwertigen bewohnerorientierten Pflege und Betreuung im Wohnbereich unter pflegefachlichen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Aspekten - Selbstständige Organisation und Strukturierung des Wohnbereichs - Personaleinsatzplanung, Einarbeitung und Anleitung von Mitarbeitenden sowie motivierende Mitarbeitendenführung - Verantwortung für die Personalentwicklung im Wohnbereich inkl. einer fach- und sachorientierten Fort- und Weiterbildungsplanung, - Verantwortung für Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten im Bereich Pflege und Betreuung und Verantwortung für die Arbeitssicherheit im Wohnbereich - Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Einrichtung und mit Angehörigen sowie Ärzten/Ärztinnen - Mitwirkung und Umsetzung von einrichtungsinternen und -übergreifenden Konzepten - Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Qualitätszirkeln in der Einrichtung wie auch im gesamten Eigenbetrieb Bitte kopieren Sie sich unten stehenden Link zur Anzeige der vollständigen Anzeige heraus https://stellenangebote.augsburg.de/jobposting/24ddbafa40edca488c4bbc30701baa4e234f604d0?ref=AfA ( https://stellenangebote.augsburg.de/jobposting/24ddbafa40edca488c4bbc30701baa4e234f604d0?ref=AfA ) Ergänzende Informationen: Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Personalentwicklung Erweiterte Kenntnisse: Stations-, Wohnbereichsleitung (Altenpflege) Expertenkenntnisse: Qualifikation zur Pflege im Sinne von § 71 SGB XI