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W1-Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, (m/w/d) (Jurist/in - Europarecht) @ Technische Universität Braunschweig

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About this role

Technische Universität Braunschweig Jobbeschreibung Die Technische Universität Braunschweig trifft Personal­entscheidungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Da wir bestrebt sind, den Anteil an Professorinnen zu erhöhen, begrüßen wir insbesondere die Bewerbung von Wissen­schaftlerinnen. Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerber*innen (m/w/d) gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Technische Universität Braunschweig ist zertifiziert als familien­gerechte Hochschule. Wir vertreten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bieten einen Dual Career-Service sowie Unterstützung für Neuberufene an. Unser Familienbüro berät Sie zu allen Fragen rund um Familie, Kinder­betreuung und Angehörigenpflege. Unser Professor*innen-Programm bietet exklusive statusbezogene Austausch- und Beratungs­formate und richtet sich mit seinem Begrüßungs­angebot besonders an Neuberufene. Die Zentrale Personal­entwicklung fördert die berufliche Weiter­entwicklung der Mitarbeitenden aller Karriere­stufen durch ein vielfältiges Angebot an Kursen und Maßnahmen. Die Universität setzt sich aktiv für Chancen­gleichheit und Diversität ein und fördert vielfältige Perspektiven, die wesentlich zum Erfolg der Hochschule in Forschung, Lehre, Transfer und Verwaltung beitragen. Wir begrüßen Bewerbungen von Wissen­schaftlerinnen (m/w/d) aus dem Ausland. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist keine Voraussetzung für die Berufung. Es wird jedoch erwartet, dass dieder erfolgreiche Kandidat*in (m/w/d) innerhalb von einem Jahr nach Dienstantritt die für die Lehre und administrativen Pflichten erforderlichen Sprach­kenntnisse erwirbt. Es handelt sich um eine befristete Vollzeit­stelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeit­beschäf­tigung ermöglicht werden. Bewerber*innen (m/w/d), die zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ernennung das 50. Lebensjahr schon vollendet haben und nicht bereits in einem Beamten­verhältnis stehen, werden grundsätzlich im Angestellten­verhältnis eingestellt. Die Beschäf­tigung erfolgt bei Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen in einem Beamten­verhältnis auf Zeit zunächst für die Dauer von drei Jahren. Bei erfolgreicher Zwischen­evaluation gem. § 30 Abs. 4 S. 2 NHG wird die Professur um weitere drei Jahre verlängert.

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