About this role
Wir sind für Sie da Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit einem breiten Aufgabenfeld von A wie Abfallwirtschaft bis Z wie Zulassung. Unsere rund 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von familienfreundlichen Angeboten, flexiblen Arbeitszeitmodellen und modernen Arbeitsplätzen. Beim Vermessungs- und Flurneuordnungsamt in Tauberbischofsheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Vermessungstechniker (m/w/d) unbefristet in Voll- oder Teilzeit (Jobsharing) zu besetzen. Bearbeitung von Liegenschaftsvermessungen im Innendienst/Außendienst vollständige Ausarbeitung von Liegenschaftsvermessungen bis zur Fertigungsaussage Qualifizierung der Daten im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) sowie Ablösung von analogen Unterlagen Fortführung von ALKIS, z.B. durch Übernahme von Vermessungsschriften aufgrund von Mitteilungen anderer Behörden Digitalisierung von Unterlagen des Liegenschaftskatasters Serviceleistungen, insbesondere Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster und Bereitstellung von Daten aus ALKIS abgeschlossene Ausbildung als Vermessungstechniker (m/w/d) Befähigung zum mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst wäre von Vorteil Kenntnisse im badischen und württembergischen Liegenschaftskataster sicherer Umgang mit den vermessungstechnischen Fachanwendungen gute EDV-Kenntnisse Bürokommunikation (Excel, Word, Outlook) Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität eigenständige, sorgfältige Arbeitsweise und persönliches Engagement Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Entwicklungen Führerschein Klasse B verantwortungsvolles, interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit Eigenverantwortung Arbeiten in einem gut organisierten, freundlichen und motivierten Team flexible Arbeitszeiten und moderne Arbeitsplätze Corporate Benefits (attraktive Mitarbeiterrabatte), Jobbike Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen Vergütung bis Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 8 LBesGBW Möglichkeit des Jobsharings, weshalb Bewerbungen in Teilzeit ausdrücklich erwünscht sind