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Musikschullehrerin / Musikschullehrer (m/w/d) @ Musikschule Leibnitz

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An der Franz-Koringer-Musikschule Leibnitz für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung: 1 Musikschullehrerin / Musikschullehrer (m/w/d) Unterrichtsfächer: Hauptfach: Volksmusik (Hackbrett) 5-8 Stunden Dienstantritt: 14.09.2026 Bewerbungsfrist: 21.08.2026 Beschäftigungszeitraum: befristet auf 2 Jahre Tätigkeitsbereich: gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss ggf. gerechnet werden. Qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde etc. bei der ausschreibenden Gemeinde termingerecht einzureichen. Weitere Informationen: Franz-Koringer-Musikschule Leibnitz Wagnastraße 9, 8430 Leibnitz Tel.: 03452/82601 E-Mail: [email protected] Homepage: https://www.ms-leibnitz.at Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 - Stmk. MLG) Stammfassung: LGBl. Nr. 93/2014 i.d.g.F. und Änderung: LGBl. Nr. 8 / 2021. Das Mindestgehalt laut Gehaltsschema beträgt monatlich € 3.635,30 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% - 26 Wochenstunden. Ihre schriftliche Bewerbung samt Foto und Unterlagen (z.B. Schul- und Dienstzeugnisse, sonstige Urkunden, Lebenslauf usw.) richten Sie bitte bis 21.08.2026 an die Stadtgemeinde Leibnitz, Personalverwaltung, Hauptplatz 24, 8430 Leibnitz oder per Mail an [email protected]. Nach einer entsprechenden Vorauswahl werden die BewerberInnen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Personalverwaltung telefonisch unter +43 3452/82423 - 140 oder per E-Mail an [email protected] während der Amtsstunden gerne zur Verfügung. Das Mindestentgelt für die Stelle als Musikschullehrerin / Musikschullehrer (m/w/d) beträgt 3.635,30 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.

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