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Reinigungskraft (m/w/d) für Krabbelstube und Gemeindeamt @ siehe Beschreibung

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Die Gemeinde Oberwang schreibt gemäß §§ 8 und 9 des Oö. Gemeinde-Dienst und Gehaltsgesetz 2002 i.d.g.F. und des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 14. Juli 2026 nachfolgenden Vertragsbedienstetenposten in der Krabbelstube und dem Gemeindeamt Oberwang zur Besetzung aus. 1 Reinigungskraft (m/w/d) für Krabbelstube und Gemeindeamt Beschäftigungsausmaß: Teilzeitbeschäftigung mit 12 - 30 Wochenstunden (30% - 75%), Arbeitszeiten in der Krabbelstube nachmittags - Arbeitszeit im Gemeindeamt nach Vereinbarung, Funktionslaufbahn GD 25 Dienstbeginn: September / Oktober 2026 Mindestbruttogehalt: nach GD 25.1 lt. Oö. Gemeindeeinreihungsverordnung (Gehaltsstufe 1) bei 100% Beschäftigung € 2.390,20 + € 87,60 Zulage lt. Oö. GDG 2002. Je nach beruflicher Vorerfahrung erfolgt die Einstufung in einer höheren Gehaltsstufe. Die Anstellung ist vorerst befristet für die Dauer eines Jahres, mit der Möglichkeit, nach diesem Zeitraum einen Dauerposten zu besetzen. Hauptaufgaben: * Vornahme der Reinigungsarbeiten in der Krabbelstube und im Gemeindeamt Oberwang Anforderungen: * Grundkenntnisse im Umgang mit Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten * Sinn für Sauberkeit und Ordnung, körperliche Belastbarkeit, Selbständigkeit und Zuverlässigkeit * Freundlicher Umgang mit Kindern und Pädagogen * Bereitschaft zu allfälligen Mehrdienstleistungen (Urlaubs- und Krankenstandvertretung in den gemeindeeigenen Einrichtungen) Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: * Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-/EU-Bürgerschaft * Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben sowie die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung * Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift * Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern Auswahl: Neben der Objektivierung durch den Personalbeirat wird ein Vorstellungs- und Kontaktgespräch als Auswahlkriterium herangezogen. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Schriftliche Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der beim Gemeindeamt Oberwang aufliegenden Bewerbungsbögen (Homepage: http://www.oberwang.at) samt den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Ausbildungsnachweise, Foto, Urkunden und Zeugnisse) an das Gemeindeamt Oberwang, Oberwang 90, 4882 Oberwang bzw. [email protected] zu richten, und müssen bis spätestens Donnerstag, 3. September 2026 (12:00 Uhr) im Gemeindeamt Oberwang (Amtsleitung) einlangen. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Amtsleiterin Holzinger Andrea (Tel.: 06233 / 8217 - 11) gerne zur Verfügung. Das Mindestentgelt für die Stelle als Reinigungskraft (m/w/d) für Krabbelstube und Gemeindeamt beträgt 2.390,20 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.

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