About this role
Postenausschreibung (§§ 8 und 9 Oö. GDG 2002, §§ 7 und 8 Oö. GBG 2001 ) 1 Küchenhilfskraft m/w/d für das Pflegeheim Obernberg ab sofort (Teilzeit mit 16 Wochenstunden) Aufgaben: - Mitarbeit im Küchenteam - Hilfstätigkeiten und Reinigungsarbeiten (Spüldienst) Wir bieten: - Vertragsbedienstetenverhältnis (vorerst Befristete Aufnahme für 3 Monate, die unbefristete Verlängerung des Dienstverhältnisses ist vorgesehen) - Entlohnung nach dem Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, Einstufung in GD 25.2 (€ 2.390,20 brutto bei Vollzeit) - Mitarbeit in einem engagierten und motivierten Team - Verschiedene Sozialleistungen Sie bieten: - Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache - Bereitschaft zu Mehrleistungen bzw. flexibler Arbeitszeit, Wochenenddienst - Selbstständigkeit und Engagement - Kooperations- und Lernbereitschaft - Wohnsitz in der Nähe der Arbeitsstelle Allgemeine und besondere Aufnahmevoraussetzungen: - Österreichische bzw. Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates - Gesundheitliche und fachliche Eignung, volle Handlungsfähigkeit - Abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst Auswahlverfahren (§ 11 Oö. GDG 2002): Vorauswahl durch Bewerbungsunterlagen und ggf. Bewerbungsgespräch (Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht ersetzt) Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Foto richten Sie bitte bis spätestens 16.08.2026, an die Heimleitung: 4982 Obernberg am Inn, Kirchenplatz 6; 07758/20120, Mail: [email protected] Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den Heimleitungen und unter: https://www.shvri.at Das Mindestentgelt für die Stelle als Küchenhilfskraft m/w/d beträgt 2.390,20 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.