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Pädagogische Assistenzkraft für Integration m/w/d @ Gemeinde Eitzing

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About this role

Die Gemeinde Eitzing schreibt auf Grund des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 24.07.2026 gem. §§ 8 und 9 OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF sowie des Oö Kinderbetreuungsdienstgesetz 2014 LGBL 19/2014 idgF folgenden Dienstposten aus: 1 Pädagogische Assistenzkraft für Integration m/w/d im Kindergarten Eitzing Vorgesehener Dienstbeginn: 01. September 2026 Beschäftigungsausmaß: Teilzeitbeschäftigung; insgesamt 13,50 Stunden, (12,50 Stunden Kinderdienststunden, 1 Stunde Vorbereitungszeit) Dienstverhältnis: befristet auf die Dauer der Integration Dienstort: Gemeindekindergarten Eitzing, Eitzinger Platz 3, 4970 Eitzing Entlohnung: Die Entlohnung erfolgt nach dem OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. GD 22 Fachliche Anstellungserfordernisse: - Allgemeine und fachliche Anstellungserfordernisse gemäß Oö. GDG 2002 (Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002). - Abgeschlossene Ausbildung zur pädagogischen Assistenzkraft ist nachzuweisen. Allgemeine Voraussetzungen: - Bewerber:innen müssen die allgemeinen Anstellungserfordernisse nach § 17 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. erfüllen. - Einwandfreies Vorleben. - Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für vorgesehene Verwendung. Aufgabenbeschreibung: Arbeit im Team mit einem Integrationskind, in Zusammenarbeit mit der gruppenführenden Pädagogin, nach den gesetzlichen Bestimmungen des Oö. KBBG und den Erkenntnissen zeitgemäßer Pädagogik. Die Ausführung der Anleitungen der gruppenführenden Pädagogin und der Fachberatung für Integration (Unterstützung bei der Eingliederung in Spielprozesse, Eingehen auf individuelle Bedürfnisse des Kindes, Durchführung gezielter Fördermaßnahmen). Auswahl: Die Gemeinde Eitzing behält sich das Recht vor, Vorstellungsgespräche durchzuführen. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Bewerben Sie sich bis spätestens Montag, den 17.08.2026, 12:00 Uhr schriftlich oder per E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis über sonstige Fähigkeiten, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ev. Heiratsurkunde) beim Gemeindeamt Eitzing ([email protected] ). Nähere Auskünfte können beim Gemeindeamt Eitzing eingeholt werden. Das Mindestentgelt für die Stelle als Pädagogische Assistenzkraft für Integration m/w/d beträgt 2.541,30 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.

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