About this role
Der Sozialhilfeverband Rohrbach schreibt folgende Stellen zur Besetzung aus: 1 Hilfskraft für die Küche (m/w/d) für das Bezirksalten- und Pflegeheim Lembach, Teilzeit (ab 11 Wochenstunden), Dienstbeginn: 1.11.2026 Aufgaben: * Mithilfe bei der Zubereitung von Speisen, Servieren der Speisen * Reinigung von Geschirr und Küche Voraussetzungen: * handwerkliches Geschick, rasches und selbstständiges Arbeiten * Sinn für Sauberkeit und Ordnung * körperliche Belastbarkeit * zeitliche Flexibilität und Bereitschaft zur Leistung von Turnusdienst mit Wochenenddiensten * Teamfähigkeit und freundliche Umgangsformen * Verständnis im Umgang mit älteren Menschen Allgemeine Anstellungserfordernisse: * Österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie Inländern) * persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung * für männliche Bewerber (ausgenommen Lehrlinge): abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst Gehalt: mind. GD 25, € 2.477 (brutto bei 40 WoStd.) Auswahlverfahren: Vorstellungsgespräch Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und Kopien von Abschlusszeugnissen sowie Dienstzeitbestätigungen sind direkt an das jeweilige Bezirksalten und Pflegeheim oder an die Geschäftsstelle des Sozialhilfever bandes bei der Bezirkshaupt mannschaft in 4150 Rohrbach Berg, Am Teich 1, zu richten und so rechtzeitig einzubringen, dass sie bis spätestens 21. August 2026 einlangen. Eine elektronische Bewerbung ist unter bewerbung.shvro.at möglich. Bewerbungsformulare liegen auch bei den Bezirksalten- und Pflegeheimen, bei Gemeindeämtern sowie in der SHV-Geschäfts-stelle auf. Weiters sind sie auf der SHV-Homepage http://www.shvro.at/de/service/antrage-formulare.html abrufbar. Bereits vorgemerkte Bewerbungen werden in das Auswahlverfahren, das nach den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 durchgeführt wird, einbezogen. Etwaige Kosten im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren (z.B. Fahrtspesen) können nicht ersetzt werden. Die Aufnahmen erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zum Sozialhilfeverband Rohrbach gemäß Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002. Für nähere Auskünfte stehen die Heimleiter/in (BAPH Lembach: Tel: 07286/7393) sowie Daniela Sigl MSc (SHV-Geschäftsstelle, Tel. 07289/8851-69314) gerne zur Verfügung. Das Mindestentgelt für die Stelle als Hilfskraft für die Küche (m/w/d) beträgt 2.477,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.