About this role
1 Kraftfahrzeugmechaniker/in mit §57a Ihre Aufgaben: * Durchführung von §57a-Überprüfungen * Wartung, Service und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen Anforderungsprofil: * Gültige §57a-Berechtigung * Zuverlässigkeit, Genauigkeit und selbstständige Arbeitsweise Arbeitsbeginn: ab sofort Arbeitszeit: Teil - und Vollzeit möglich Entlohnung: Mindestentgelt auf Basis Vollzeit: € 3.300 brutto/Monat Bewerbungsunterlagen: Bitte senden Sie Ihren Lebenslauf sowie den Qualifikationsnachweis über §57a an: [email protected] Das Mindestentgelt für die Stelle als Kraftfahrzeugmechaniker/in mit §57a beträgt 2.570,72 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.