About this role
Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n: Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich der KFZ-Zulassung in Teilzeit, 30 Wochenstunden, befristet für 1 Jahr IHRE AUFGABEN: - Bearbeitung von Neu- und Erstzulassungen gebrauchter Fahrzeuge, Umschreibungen und Wiederzulassungen - Ausstellung von Ersatzfahrzeugbriefen, Ersatzfahrzeugscheinen, Ersatzkennzeichen und Zweitschriften von Betriebserlaubnissen - Bearbeitung besonderer Zulassungsfälle und die Erteilung von Betriebserlaubnissen/Einzelgenehmigungen gem. §21 StVZO bzw. §13 EG-FZGVO - Erteilung von Auskünften - Vornahme von Umkennzeichnungen oder Datenänderung - Ausgabe von Feinstaub- und 100 km/h Plaketten IHR PROFIL: - Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfach-angestellten oder vergleichbare Qualifikation - Sorgfältige Arbeitsweise und hohe Belastbarkeit - Gutes mündliches sowie schriftliches Ausdrucksvermögen - Durchsetzungsfähigkeit und Souveränität im Umgang mit Beschwerden - Teamfähigkeit gepaart mit sozialer Kompetenz UNSER ANGEBOT: - Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (77%) mit Entgelt nach Entgeltgruppe E 5 TVöD - Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif - Ein interessanter und vielseitiger Arbeitsplatz in einem engagierten Team - Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung - Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12. - Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle - Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen Interesse? Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 09.08.2026 unter Offene Stellen – Karriereportal Kreis Ahrweiler ( https://das-neue-ahrtal.de/offene-stellen /) . Kontakt: Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Christoph Weber, Abteilungsleiter Tel.: 02641/975-402 E-Mail: [email protected] Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.