About this role
Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim im Landkreis Mainz-Bingen ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit rund 120 Beschäftigten und ist für rund 17.800 Einwohnerinnen und Einwohner zuständig. Das erwartet Dich: • Kassenverwaltung (z.B. Führen und Verwalten von Sachkonten, Überwachung von Zahlungseingängen, Belegarchivierung) • Abwicklung und Mitwirkung bei der Überwachung des Barzahlungsverkehrs • Mitwirkung bei Erstellung von Tages-, Zwischen- und Jahresabschlüssen • Erfassen von Fremdhilfeersuchen im Bereich der Vollstreckung Darauf kannst Du dich freuen: Das Arbeitsverhältnis sowie die Eingruppierung richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD). Die Vergütung erfolgt - je nach persönlichen Voraussetzungen – bis zur Entgeltgruppe 6 sowie einschließlich aller im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten zusätzlichen Altersvorsorge sowie betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. Präventionsuntersuchungen, Rückenkurse, Leasen von Fahrrädern bzw. E-Bikes als Dienstrad). Das wünschen wir uns von Dir: • Abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungsbezogene Berufsausbildung (z. B. als Verwaltungsfachangestellte/r, Kauffrau/-mann für Büromanagement oder eine vergleichbare Qualifikation) • Erfahrung in der Finanzbuchhaltung • Fundierte Kenntnisse im Umgang mit der EDV und gängigen Office-Anwendungen • Kenntnisse im Umgang mit Buchungssoftware von Vorteil • Strukturiertes, zielorientiertes und selbstständiges Arbeiten sowie flexibel und belastbar. Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann sende uns bitte Deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 14.08.2026 direkt über unser Bewerberportal: zur Onlinebewerbung Bei Fragen kannst Du dich gerne an mich wenden: Christopher Marx (Verwaltungsfachwirt) Tel.: 06725-910105 Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt, ebenso Frauen, sofern eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt.