About this role
Die Lebenshilfe Limburg gemeinnützige GmbH und die Lebenshilfe Wohnen gemeinnützige GmbH orientieren sich an den besonderen Fähigkeiten und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung. Wir erbringen Leistungen der Eingliederungshilfe mit vielseitigen ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten. Mit über 500 Mitarbeiter*innen betreuen wir ca. 1000 Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Wir suchen zum 10.08.2026, mit einem Stellenumfang von ca. 30 Stunden / Woche, eine Assistenzkraft für die Schulbegleitung m/w/d an der Grundschule, 56379 Singhofen. Sie bringen mit: - Freude am Umgang mit Kindern und das Herz am rechten Fleck - Kenntnisse im Umgang mit Kindern, deren emotionale-soziale Entwicklung vom Entwicklungsalter abweicht - praktische Erfahrung im Umgang mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung - ein hohes Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen - Fähigkeit zum Interdisziplinären Austausch mit Schule, Eltern und Pädagogen - Fähigkeit zur professionellen Distanz Was wir bieten: - Vergütung, Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und betriebliche Altersvorsorge nach TVöD SuE 2 - eine Unternehmenskultur, die geprägt ist von Akzeptanz, Toleranz und gegenseitigem Respekt - eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit - die Mitarbeit in einem motivierten Team - ein interessantes Arbeitsumfeld und gute Arbeitsbedingungen - Arbeitszeiten sind von Mo.- Fr. von 07:30 – 14:00 Uhr Die Stelle ist für die Dauer der Kostenzusage befristet! Möchten Sie in Zukunft zu unserem Team gehören? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung (Lebenslauf, Motivationsschreiben) gerne per E-Mail, bis zum 10.07.2026 an: [email protected] (https://mailto: [email protected] ) Lebenshilfe Limburg gemeinnützige GmbH, Wiesbadener Str. 15, 65549 Limburg, Frau Laura Reitz Möchten Sie sich gerne vorab telefonisch informieren? Wenden Sie sich bitte an die Koordination der Schulbegleitung: Frau Chame-Schwarz unter 06432-88 80 836 oder per Mail: [email protected] Wir schicken Bewerbungsunterlagen nicht zurück. Per E-Mail geschickte und gescannte Unterlagen werden gleichermaßen berücksichtigt. Die Daten und Unterlagen werden im Anschluss an das Bewerbungsverfahren nach der Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz (neu) gelöscht.