About this role
S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G beim Stadtamt Laakirchen Gemäß Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 wird folgender Dienstposten zur Besetzung ausgeschrieben: 1 Bauhof-Administrator (m./w./d.) Dienstbeginn: Mitte September 2026 bzw. späterer Zeitpunkt nach Vereinbarung Beschäftigungsausmaß: Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden Entlohnung: Funktionslaufbahn GD 21 (mind. € 2.758,00 brutto/Vollzeit) Befristung: vorerst befristet auf 1/2 Jahr, Unbefristung möglich Besondere Aufnahmevoraussetzung: * EDV-Kenntnisse und kaufmännisches Grundverständnis. Staplerführerschein erwünscht, Führerschein der Gruppe B wird gefordert. Bauhof-Erfahrung von Vorteil. * Bewerber/innen müssen im Übrigen den in den dienstrechtlichen Vorschriften enthaltenen Bedingungen entsprechen. Ihr künftiger Aufgabenbereich: * Alle administrativen Tätigkeiten im Bauhof sowie Lagerhaltung. Diverse Erledigungen am Gemeindeamt. Mitarbeit in diversen Agenden des Bauhofes mit Bereitschaften und Winterdienst. Eigenständige Arbeitsweise und Teamfähigkeit setzen wir voraus. Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: Die persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst oder Zivildienst abgeleistet haben. Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß § 11 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 unter Beiziehung des Personalbeirates. Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Foto, Arbeitsbestätigungen, usw.) senden Sie bitte bis einschließlich 31. Juli 2026 an die Amtsleitung der Stadtgemeinde Laakirchen z.Hd. AL Mag. Joachim Wintner, Rathausplatz 1, 4663 Laakirchen, bzw. E-Mail an: [email protected] oder Online-Bewerbung auf http://www.laakirchen-at/bewerbung Der Bürgermeister: Ing. Fritz Feichtinger Das Mindestentgelt für die Stelle als Bauhof-Administrator (m./w./d.) beträgt 2.758,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung. Bereitschaft zur Überzahlung.