About this role
Unser Team in unserem Einrichtungshaus in Mainz braucht Verstärkung. Deshalb suchen wir zum nächstmöglichen Eintrittstermin unbefristet einen Kaufmännischen Mitarbeiter für den Bereich Back Office in Teilzeit (32 Std./Woche) (m/w/d) Besser arbeiten bedeutet bei uns: - eine der Position angemessene Vergütung, ergänzt um Rabatte sowie betriebliche Altersvorsorge - 30 Tage Urlaub pro Jahr - einen anspruchsvollen Arbeitsplatz in einem modernen Unternehmen sowie Chancengleichheit und Fairness auf allen Ebenen Mehr Infos zu diesen und weiteren Vorteilen gibt’s auf: https://www.moebel-martin.de/arbeitgeber Ihr Job als kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Back Office in Teilzeit Sie sind mit Ihren Kollegen (m/w/d) für alle Verwaltungstätigkeiten verantwortlich – und zwar durch: - Bearbeitung von Kaufvertragsänderungen - Postbearbeitung und Schriftverkehr - Rechnungsprüfung - Abwicklung von Finanzierungen mit unseren Kunden und der Bank - Kundenempfang und Terminkoordination an unserem Infopoint - Allgemeine Verwaltungstätigkeiten - Vertretung Im Kassenbereich Mit diesem Profil sind Sie bei uns richtig: - abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation - Berufserfahrung im Bereich Verwaltung - freundliches Auftreten und sicherer Umgang mit Kollegen und Kunden - Teamfähigkeit - zeitliche Flexibilität im Rahmen unserer Öffnungszeiten Sie denken: das passt? Dann bewerben Sie sich bitteonline über unser Karriereportal. Sie haben Fragen? Herr Peter Metzger beantwortet sie Ihnen gerne unter: [email protected] . Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Möbel Martin B.V. & Co. KG ** **Barcelonaallee 12 55129 Mainz Zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen stellen wir Ihnen mit unserem Bewerbermanagementsystem „Softgarden“ ein gesichertes Online-Tool zur Verfügung, über das Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen können, indem Sie diese über den Online-Bewerben-Button direkt hochladen. Sollten SieBewerbungen an unsere E-Mail-Adresse [email protected] senden wollen, weisen wirausdrücklich darauf hin, dass auf diesem Wege kein Verschlüsselungsschutz besteht.