About this role
Die Stadt Bad Aibling sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
in Vollzeit für das städt. Haus für Kinder Westendstraße
Erzieher (m/w/d)
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder im Rahmen des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes und des BayKiBiG - Krankheitsvertretungen in den städt. Kindertagesstätten - Kinder in ihrer Entwicklung ganzheitlich zu begleiten und zu unterstützen - Mitwirkung, Weiterentwicklung und Umsetzung der Konzeption - Mitarbeit bei der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern - Teilnahme und Mitwirkung an Teamsitzungen und Dienstbesprechungen - Mitarbeit bei der Vorbereitung von Ausflügen, Feiern und anderen Veranstaltungen
Ihr Profil
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher oder einen vergleichbaren Abschluss - gutes pädagogisches Fachwissen - persönliche Stärken: Belastbarkeit, Kreativität, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität - liebevollen Umgang mit Kindern
Wir bieten Ihnen
- Sicherer Arbeitsplatz - eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden - Vergütung nach dem TVöD SuE (EG S 8a) - Jahressonderzahlungen, alle sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (z.B. betriebliche Altersvorsorge) - Sachbezugskarte - Betriebliches Gesundheitsmanagement, EGYM Wellpass - motiviertes Team, gegenseitigen Austausch und kollegiale Zusammenarbeit - umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Bewerbungsschluss ist der 26.07.2026.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Für weitere Fragen stehen Ihnen der Sachgebietsleiter, Herr Markus Joachimsthaler, unter der Tel. 08061 4901-440 und die Fachbereichtsleitung Hauptamt/Personal, Frau Franziska Aschauer unter der Tel. 08061 4901-102, gerne zur Verfügung.
Um gewisse Sicherheitsstandards gewährleisten zu können, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir ausschließlich Online-Bewerbungen über unser Online-Portal berücksichtigen. Bewerbungen per E-Mail oder per Post können nicht verarbeitet und in unseren Bewerbungsprozess aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren keine Fahrt- oder Reisekosten erstattet werden.