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Berufskraftfahrer (m/w/d) für Betonmischer (Berufskraftfahrer/in) @ Aller-Beton Logistik GmbH

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About this role

Wir suchen für unser Team einen Fahrer für Betonmischer. Erforderlich für den Job sind der Führerschein C, Berufskraftfahrerqualifizierung (95) und eine Fahrerkarte. Berufskleidung wird gestellt Der Standort des zugeteilten Fahrzeugs richtet sich nach unseren Kunden, kann aber dem Wohnort des Bewerbers angepasst werden (Adelheidsdorf, Hannover, Braunschweig oder Nordstemmen/Hildesheim). Keine Angst vor Beton - bevor ein neuer Arbeitnehmer bei uns überhaupt selbstständig für Betontransporte eingesetzt werden kann, wird er ausführlich von einem Kollegen angelernt Da wir selbst keinen eigenen Beton mehr produzieren, werden unsere Fahrer mit ihren Betonmischern täglich an verschiedene Betonwerke vermietet, von denen sie dann tagsüber disponiert werden. Die Betonmischer fahren ausschließlich im Pendelverkehr, dies bedeutet, sie werden morgens in ein Betonwerk bestellt, dort mit Beton beladen, fahren damit zur Baustelle, laden ab und fahren dann für die nächste Tour zum Beladen wieder ins Betonwerk, usw.. Dieses funktioniert natürlich nur im Nahverkehr (ca. 30 km Umkreis vom Betonwerk), da Beton ja erhärtet und nach Norm innerhalb von 90 Minuten eingebaut werden muss. Die Arbeitszeit bzw. die tägliche Anfangszeiten im Transportbetongeschäft sind sehr variabel und richten sich nach den täglichen Baustellen, d.h. unsere Fahrer sollten flexibel sein. Wir arbeiten nur in Tagesschichten und haben in der Regel eine 5-Tage-Woche. Man ist auf jeden Fall am Abend wieder zu Hause. Im Jahresdurchschnitt beträgt die tägliche Arbeitszeit 9-10 Stunden. Wir arbeiten mit einem Winterzeitkonto, da im Baugewerbe von Frühling bis Herbst mehr zu tun ist als im Winter. Unsere Fahrer erhalten insgesamt 28 Tage Jahresurlaub, Spesen, Urlaubstagegeld und Weihnachtsgeld. Die Arbeitskleidung wird zur Verfügung gestellt. Ein korrekter Umgang mit der Fahrerkarte ist uns sehr wichtig, damit wir die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten können. Auch Fahrzeugpflege ist ein Muß, da unsere Fahrzeuge letztendlich unser "Werbeplakat" sind. Ergänzende Informationen: Zwingend erforderliche Lizenzen: Befähigung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

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